Das Finanzstartup N26, das in den letzten Monaten immer wieder mit Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam machte, wird von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Ein Börsengang ist damit jedoch noch nicht beschlossen.
Umwandlung wachstumsbedingt?
N26 gab bekannt, dass die Umwandlung von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft dem Wachstum des Unternehmens geschuldet sei. Eigenen Angaben zufolge soll die Umwandlung einerseits die spätere Firmierung als europäische Gesellschaft (SE) vorbereiten und andererseits widerspiegeln, dass es sich bei N26 um „eine führende digitale Bank in Europa“ handle.
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft heizte prompt Spekulationen über einen Börsengang des Unternehmens an. Valentin Stalf, Mitbegründer des Unternehmens, hatte sich zuletzt zurückhaltend geäußert und auf das schlechte Umfeld für einen Börsengang verwiesen. Ferner machte er deutlich, dass ein Börsengang erst dann infrage komme, wenn die Profitabilität des Unternehmens in greifbarer Nähe sei – und das sei erst in zwei Jahren der Fall. Konkreter: „Allerdings braucht es – auch mit Blick auf das schwierige Börsenumfeld – sicher noch einige Jahre, bis wir eventuell an die Börse gehen“.
Aufsichtsrat gegründet
Mit der Firmierung als Aktiengesellschaft geht die Pflicht einher, einen Aufsichtsrat zu berufen. Dieser Pflicht ist N26 nachgekommen. An der Spitze des neuen Gremiums steht der Investor Marcus Mosen, der zuvor unter anderem den Zahlungsdienstleister Concardis geleitet hatte. Sein Stellvertreter wird Lieferandogründer Jörg Gerbig. Ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten sind die Juristin Barbara Roth von der Deutschen Börse, Springer-Finanzchef Julian Deutz sowie der Jurist Robert Kilian.
Ersten Einschätzungen zufolge deutet die Besetzung des Aufsichtsrats darauf hin, dass N26 sich um eine bessere Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden bemüht. Mit diesen hatte es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben. So wurde der Bank etwa einen Wachstumsstopp auferlegt. Außerdem hatte N26 eine Millionenstrafe kassiert, da Geldwäscheverdachtsmeldungen zu spät bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden. In der Folge hatte N26, vermutlich im Bemühen, keine weiteren Regeln zu verletzen und möglichst frühzeitig durchzugreifen, zahlreichen Kunden gekündigt und ihr Guthaben einbehalten, ohne dass es zu Verstößen seitens der Kunden gekommen war.