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Londoner Gericht: Milliardenklage gegen Facebook abgewiesen

Eine Reihe von Klägern haben dem Tech-Konzern Meta und insbesondere Facebook den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Die Sammelklage mit einem attraktiven Bußgeld von umgerechnet rund 3,4 Milliarden Euro schlug jedoch fehl und wurde abgewiesen.

Tech-Konzerne und europäisches Recht

Den weltbekannten US-Tech-Konzernen wie Meta, Google, Apple und Co. wirft man in regelmäßigen Abständen ein Missachten geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsrechts vor. Insbesondere in der Europäischen Union führt das regelmäßig zu hohen Bußgeldern. So musste Meta erst im November 2022 eine stolze Summe in Höhe von 265 Millionen Euro zahlen. Dem Mutterkonzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp warf man Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Apple wiederum hat derzeit ernsthafte Probleme mit der EU-Kommission. Das Gremium wirft dem Tech-Konzern mit seinem Bezahldienst Apple Pay nämlich eklatante Verstöße gegen Wettbewerbsrecht vor. Wettbewerbsrecht war nun auch von großer Bedeutung in einem Londoner Gericht.

In der Hauptstadt Englands verhandelte man nämlich eine Sammelklage gegen Facebook. Dem Social-Media-Giganten warfen die Kläger den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor. Mit einem Streitwert von beachtlichen 3 Milliarden Pfund (ca. 3,4 Milliarden Euro) ging es hier nicht nur bloß um Peanuts. Da Meta derzeit genau wie viele andere Tech-Konzerne in einem wirtschaftlichen Tief steckt, kann man nämlich nicht mehr ohne weiteres jedes Bußgeld ohne Bauchweh zahlen. Trotz wirtschaftlicher Engpässe und Massenentlassungen möchte Meta aber an der Sicherheit seines CEOs Mark Zuckerberg keineswegs sparen. Die Ausgaben für dessen Personenschutz wurden nun nämlich von 10 Millionen US-Dollar auf stolze 14 Millionen US-Dollar erhöht.

Klage gegen Facebook abgewiesen

Die Sammelklage wurde im Londoner Gericht abgewiesen, da die Kläger offenbar nicht schlüssig nachweisen konnten, inwiefern den Nutzern ein Schaden entstanden sein soll. Eine endgültige Niederlage ist das jedoch nicht. So geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hervor, dass die Richter den Klägern eine weitere Chance einräumen möchten. Innerhalb der nächsten sechs Monate sollen die Kläger erneut einen Anlauf wagen dürfen. Hinter der Sammelklage stehen die knapp 45 Millionen Facebook-User, die Großbritannien mittlerweile zählt. Dabei stand mit Liza Lovdahl-Gormsen eine namhafte Expertin im Bereich des Wettbewerbsrechts an der Spitze der Bewegung.

Ungerechte Entschädigung für Nutzer von Facebook

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Facebook keine gemeinnützige Organisation ist, die seinen Nutzern unentgeltlich ermöglichen möchte, sich zu vernetzen. Stattdessen stehen handfeste Gewinnabsichten hinter dem sozialen Netzwerk. Diese zu beziffern war lange Zeit eine komplizierte Angelegenheit. Feststeht, dass die Haupteinnahmequelle noch immer Werbung ist. Und diese wird nur möglich, weil sich Nutzer freiwillig bereiterklären, Facebook zu nutzen und beiläufig ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Für diese Datengabe müsse Meta seine Nutzer nun entschädigen, wenn es nach Lovdahl-Gormsen geht.

Da das Competition Appeal Tribunal (CAT) einem weiteren Versuch stattgegeben hat, scheint es eben gerade die nachvollziehbare Ermittlung der Verluste der Nutzer zu sein, die einer Entschädigung im Weg steht. Hierfür müsse eine „grundlegende Neubewertung“ stattfinden. Während man auf Seiten der Kläger über das Urteil natürlich enttäuscht ist, zeigt sich Meta als selbstverständlicher Sieger der Gerichtsverhandlung. So verwundert es auch nicht, dass ein Sprecher des Tech-Konzerns die Anschuldigungen gegen Facebook als „völlig unbegründet“ bezeichnet.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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