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Google hat anscheinend Zugriff auf die Inhalte von WhatsApp-Nutzern

Nach der Einreichung einer Klageschrift durch den US-Bundesstaat Texas, sollen Google und Facebook eine Vereinbarung über den Zugriff auf die Inhalte von WhatsApp-Nutzern getroffen haben. Dabei haben sich weitere Bundesstaaten den Vorwürfen gegen den Konzern angeschlossen.

Google missbraucht seine Stellung

Die verschiedenen Bundesstaaten werfen in ihrer Klageschrift Google den Missbrauch seiner Monopolstellung vor. Der Konzern soll „wiederholt und auf unverschämte Weise Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzgesetze verletzt haben“. Auch der Generalstaatsanwalt von Texas vertritt diese Meinung. In seinem Twitter-Feed schreibt er: „Dieser Internetgoliath nutze seine Macht, um den Markt zu manipulieren, den Wettbewerb zu zerstören und SIE, den Verbraucher, zu schädigen.“ Dazu würde Google auch die Seiten von Medien schädigen, welche die Nutzer besuchen. Die Klageschrift beträgt ganze 130 Seiten. Dabei wird die Klage von den Bundesstaaten Utah, Süd-Dakota, Nord-Dakota, Missouri, Mississippi, Kentucky, Indiana, Idaho und Arkansas unterstützt. Bereits vor einem Jahr gab es einen Zusammenschluss der Staatsanwälte von einigen US-Bundesstaaten. Ziel waren Kartellermittlungen gegen den Konzern, im Oktober diesen Jahres wurde nun die erste Klage eingereicht. Dazu wurden zahlreiche interne Firmendokumente ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Schrift leider teilweise geschwärzt.

In Zusammenarbeit mit Facebook

Auch gegen Facebook wurde Klage eingereicht. Beide Unternehmen haben hier anscheinend zusammengearbeitet, um die Monopolstellung von Google zu erhalten. In der Klage gibt es hierzu eine Passage, in der auf die Zusammenarbeit angespielt wird. Hier heißt es, dass nach der Übernahme von WhatsApp durch Facebook eine Vereinbarung mit Google geschlossen wurde. Durch diese Vereinbarung soll der Konzern Zugriff auf die Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten, Videos, Audiodateien und Bilder von Amerikanern erhalten. Die nächste Passage wurde dann leider geschwärzt, hier ging es um interne Mails von Google. Ob diese ganzen Vorwürfe standhaft sind, ist nicht raus. Eines ist allerdings klar, ein Zugriff auf Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten ist nicht möglich. Zu Bedenken ist hierbei allerdings, das WhatsApp erst im April 2016 mit der umfassenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung begonnen hat. Wurde die Vereinbarung also, wie vorgeworfen, in 2015 geschlossen, hätte diese auch noch umgesetzt werden können. Nach Spekulationen auf Twitter könnte der Zugriff auf die Nachrichten von WhatsApp-Nutzer über die Backup-Funktion via Google-Drive erfolgt sein. Vor allem weil seit 2018 hier Änderungen beim Speicherbedarf für die Backups vorgenommen wurden.

Header Biddings

Ein weiterer großer Punkt in der Klage betrifft die Header Biddings. Als die automatisierte Vermarktung von Werbeflächen im Internet. Verlage können so ihre Werbeflächen gleichzeitig auf mehreren Plätzen anbieten. Zunächst sah Google dies als Angriff auf sein Geschäftsmodell, hat es am Ende dann aber übernommen. Nun stehen Vorwürfe im Raum, das der Konzern die Anzeigen manipuliert. Anzeigen würden auch dann über den Marktplatz von Google laufen, selbst wenn ein Wettbewerber ein besseres Angebot abgegeben hat. Diese Vorwürfe weist der US-Konzern mit der Begründung zurück, das sie unbegründet seien. Es wird also spannend, was bei der Klage am Ende herauskommt. Vorwürfe gibt es einige und das nicht nur gegen Google.

Nancy Degenhardt

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