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10,4 Millionen Euro Strafe wegen Videoüberwachung gegen notebooksbilliger.de

Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsens hat gegen den Händler notebooksbilliger.de (NBB) ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro ausgesprochen. NBB soll seine Angestellten mindestens zwei Jahre ohne Rechtsgrundlage per Videokameras überwacht haben. Gefilmt wurden unter anderem Lager- und Verkaufsräume sowie Büroarbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche.

Inzwischen hat NBB auf das Bußgeld reagiert und eine FAQ zu dem Vorfall veröffentlicht. Arnd von Wedemeyer, Gründer von NBB erklärte gegenüber c’t, dass die Kameras ausschließlich eingesetzt wurden, um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der Artikel zu überwachen. Überdies wurden die gespeicherten Aufzeichnungen laut NBB manuell kontrolliert, wenn Ware verloren ging oder beschädigt wurde.

Laut dem Handelsunternehmen ist dies bei Versand- und Logistikunternehmen ein übliches Vorgehen. Um eine „vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen“ hat NBB laut eigenen Angaben überdies seit 2017 mit der LfD zusammengearbeitet.

Mitarbeiter unter Generalverdacht

In einer Stellungnahme schreibt die Landesdatenschutzbeauftragte hingegen, dass die Kameraüberwachung gegen Diebstähle Mitarbeiter unter Generalverdacht stelle. Rechtmäßig ist eine zeitlich begrenzte Überwachung nur, wenn gegen einzelne Mitarbeiter ein konkreter Tatverdacht vorliegt. NBB hat die Überwachung aber weder auf bestimmte Angestellte noch auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt. Erschwerend kommt hin, dass das Unternehmen die Aufzeichnungen mit 60 Tagen „deutlich länger als erforderlich“ gespeichert hatte.

Kunden von notebooksbilliger.de ebenfalls betroffen

Laut der LfD hat die unzulässige Kameraüberwachung außerdem Kunden auf Sitzgelegenheiten in den Filialen von NBB erfasst. Dies ist laut der Behörde ebenfalls illegal.

„In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb war die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.“ Barbara Thiel, Landesbeauftragte für Datenschutz

Vorgesehen sind in der DSGVO Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent der global erzielten Jahresumsatzes. Die Bußgeld 10,4 Millionen Euro gegen NBB ist die bisher höchste durch die LfD Niedersachsen verhängte Strafe. NBB erreichte 2019 als einer der umsatzstärkstem Online-Elektronikhändler einen Jahresumsatz von knapp einer Milliarde Euro. Das Bußgeld entspricht somit einer einem Prozent des Jahresumsatzes.

Einspruch gegen den Bußgeld-Bescheid

Wedemeyer erklärte gegenüber c’t, dass NBB gegen dem im Dezember 2020 zugestellte Bußgeldbescheid bereits Einspruch eingelegt hat. Dieser wird nun von der Landesdatenschutzbehörde geprüft. Sollte die Behörde die Bußgeldhöhe nicht deutlich reduzieren, wird sehr wahrscheinlich ein Gerichtsverfahren folgen.

„Wir sind ein überschaubarer Mittelständler und kein anonymer Großkonzern. In unseren Lagern und Versandzentren arbeiten kleine Teams, da benötigen Vorgesetzte keine Videoaufnahmen, um Mitarbeiter beurteilen zu können. Sofern die Datenschutzbeauftragte Niedersachsen etwas anderes suggeriert, ist dies grob falsch und gefährdet unseren guten Ruf. Hier soll offenbar auf Kosten unseres Unternehmens ein Exempel statuiert werden, das mit notebooksbilliger.de nur wenig zu tun hat. Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren.“ Oliver Hellmold, NBB-Geschäftsführer

Die LfD widerspricht dieser Unterstellung deutlich. Die von Unternehmen zur Begründung von Videoüberwachung oft genannte „abschreckende Wirkung“ reicht demnach nicht aus, um eine dauerhafte und unbegründete Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Angestellten zu rechtfertigen.

„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun. Wenn das so wäre, könnten Unternehmen die Überwachung grenzenlos ausdehnen. Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt.“ Barbara Thiel, Landesbeauftragte für Datenschutz

Es handelt sich aus Sicht der Datenschutzbehörden bei Videoüberwachung um einen besonders kritischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, da die Aufzeichnung es ermöglichen das gesamte Verhalten eines Menschen zu beobachten und zu analysieren.

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