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Amazon verlangt Umsatzsteuerbescheinigung von Marketplace-Händlern

Ausländische Händler, die ihre Produkte über eBay oder den Amazon Marketplace anbieten, weisen auf ihren Rechnungen in vielen Fällen keine Umsatzsteuer aus. Das führt nicht nur dazu, dass dem Staat laut einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums mehrere hundert Millionen Euro Steuereinnahmen pro Jahr entgehen, sondern ist auch ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für alle Händler, die ihre Steuern korrekt abführen und aus diesem Grund höherpreisig verkaufen müssen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat bereits im Juli 2018 angekündigt, das in Zukunft stärker gegen Umsatzsteuerbetrug im Internethandel vorgegangen werden soll. Dazu ist unter anderem ein „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ in Planung.

Eine bereits erfolgte Änderung des Umsatzsteuergesetzes zwingt Betreiber von Onlinemarktplätzen nun dazu von dort aktiven Händlern nicht gezahlte Umsatzsteuer aus der eigenen Kasse zu bezahlen. Um das Risiko möglicher Strafzahlungen zu minimieren haben eBay und Amazon aus diesem Grund angefangen von dort aktiven Händlern Nachweise anzufordern, die belegen, dass diese ihre Umsatzsteuer an das für sie zuständige Finanzamt in Deutschland abführen. Erfassungsbescheinigungen werden nach §22f des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt.

Um den Druck auf die Händler zu erhöhen, hat Amazon inzwischen laut einigen Berichten damit begonnen, bei noch fehlenden Bescheinigungen die Fulfillment-by-Amazon-Services einzuschränken. Vorliegen müssen die Bescheinigungen zwar eigentlich erst im Oktober, das konsequente Vorgehen des US-Konzerns macht aber bereits jetzt deutlich, dass Amazon seinen Verpflichtungen nachzukommen scheint.

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