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Brandrisiko: E-Scooter werden aus ÖPNV in NRW verbannt

Wer in NRW künftig seinen E-Scooter mit in Bus oder Bahn nehmen möchte, schaut wohl in die Röhre. Einige Kommunen des einwohnerreichsten Bundeslandes möchten nämlich die Roller mit Elektromotor im ÖPNV kurzerhand verbieten. Damit wolle man die Vorgaben des Brandschutzes einhalten.

Verbot von E-Scooter ab 1. März 2024

Es dürfte ein echter Paukenschlag für Pendler sein, die sich beim Arbeitsweg auf eine Kombination aus E-Roller und den ÖPNV verlassen. In den fünf größten Städten NRWs soll ab morgen, den 1. März 2024, die Mitnahme der praktischen Zweiräder untersagt sein. Dies haben die zuständigen kommunalen Verkehrsbetriebe entschieden. Dabei berufen sie sich auf eine aktuelle Risikobewertung rund um den Brandschutz in Bus und Bahn. Grund für die neue Sichtweise seien bedenkenswerte Vorfälle in Deutschland. Ein entsprechendes Verbot möchten die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) durchsetzen.

e-scooter
Die neue Regelung könnte für Pendler zum echten Ärgernis werden.

Laut den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) geben mehrere Vorfälle den Anlass, bei denen es zur Brandentwicklung des im Roller verbauten Akkus gekommen sei. Damit ist NRW nicht das erste Bundesland, welches ein Verbot ausspricht. Auch in Hamburg ist es schon jetzt untersagt, einen E-Scooter im ÖPNV bei sich zu führen. Allzu weit möchten die KVB und übrigen Verkehrsbetriebe ihr Verbot aber explizit nicht treiben. So umfasst das Verbot wirklich nur E-Roller. Wer beispielsweise auf ein E-Bike oder einen elektrischen Rollstuhl angewiesen ist, soll diesen auch weiterhin mitnehmen können. Grundlage für die Entscheidung sei eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der Stein kommt ins rollen

Die vier Verkehrsbetriebe scheinen mit ihrer Entscheidung echte Wellen zu schlagen. So werden bald schon auch in Wuppertal (ab 18. März) und Bochum (ab 1. April) E-Scooter im ÖPNV untersagt. Das ist insofern komplex als dass derzeit jeder Verkehrsbetrieb für sich entscheidet, ob das Verbot eingeführt wird oder nicht. Für deutlich mehr Klarheit würde hier sicherlich eine Regelung sorgen, die von der Politik für das gesamte Bundesland erlassen wird. Wie der Verkehrsbund Rhein-Sieg (VRS) öffentlich kommentiert, sei eine entsprechende Vorschrift bereits in Arbeit.

Das Verkehrsministerium von NRW geht sogar noch einen Schritt weiter und führt aus, dass eine Regelung geschaffen werde müsse, die im gesamten Bundesgebiet gilt. Eine Sprecherin äußerte sich dazu. Demnach müsse man verhindern, dass einzelne Kommunen nun in Eigenregie ein Verbot einführen, während es andere nicht tun. Solche „Einzelfall-, Ausnahmefall- oder lückenhafte“ Regelungen seien „belastend für den Fahrgast und die Bedingungen und Regeln sind schwer zu vermitteln“. Das geht aus einem Bericht von Golem.de hervor.

Aufhebung nicht ausgeschlossen

Doch das eingeführte Verbot scheint keineswegs eine Einbahnstraße zu sein. Vielmehr betonen einige der betroffenen Verkehrsbetriebe, dass man künftig davon auch wieder Abstand nehmen könne. Voraussetzung sei jedoch, dass endlich einheitliche Sicherheitsstandards eingeführt werden, welche auf die Sicherheit des Akkus hinweisen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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