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Datenschutz: Mit wenigen Klicks Sammelklage gegen Facebook anschließen

Betroffene von dem Datenleck bei Facebook können sich nun ganz einfach einer Sammelklage gegen den Konzern anschließen. Dabei geht es den Initiatoren nicht nur um die Entschädigung der Betroffenen, sondern auch darum Unternehmen wie Facebook auf ihre Pflichten den Nutzern gegenüber aufmerksamer zu machen.

Bürgerrechtsorganisation strebt Sammelklage an

Durch das Datenleck bei Facebook sind ungefähr 533 Millionen Nutzer betroffen, das Unternehmen scheint es allerdings nicht so ernst zu nehmen. So konnte man die letzten Tage lesen, dass Facebook die Betroffenen nicht einmal informieren will. Wobei dies doch bei einer Datenpanne und einem damit einhergehenden Risiko für die Betroffenen nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtend ist. Wahrscheinlich sieht Facebook hier kein hohes Risiko für seine Nutzer, aber das sind nur Spekulationen.

Die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland (DRI) strebt daher nun eine Sammelklage gegen Facebook an. Mit dieser Klage sollen dann die Betroffenen von dem Datenleck nach der DSGVO entschädigt werden. Die Bürgerrechtsorganisation weist darauf hin, dass sich auch betroffene EU-Bürger der Klage anschließen können. Die DRI gibt weiter auf ihrer Website bekannt: „Entschädigung ist nicht das einzige, was es wert macht, sich dieser Massenaktion anzuschließen. Es ist wichtig, eine Nachricht an große Datenverarbeiter zu senden, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen und dass ihnen Kosten entstehen, wenn sie dies nicht tun“.

Als Rechtsgrundlage für die Sammelklage durch die Digital Rights Ireland dient Art. 82 DSGVO. Hier ist die Haftung und das Recht auf Schadensersatz geregelt. Nach Art. 82 DSGVO, hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen, in diesem Fall ist Facebook der Verantwortliche.

Wie an der Sammelklage teilnehmen?

Wer sich der Sammelklage gegen Facebook anschließen möchte, muss zunächst einmal seine Telefonnummer prüfen, ob diese von dem Datenleck betroffen ist. Die Prüfung kann ganz einfach über die Seite Have I Been Pwned (HIBP) erfolgen. Welche übrigens auch für E-Mail-Adressen funktioniert, wenn man prüfen will, ob diese schon einmal von einem Leck betroffen war.

Ist die Nummer teil des Facebook-Datenlecks, kann auf der Seite der Digital Rights Ireland, die Nummer, der Name und die E-Mail-Adresse eingetragen werden, um an der Sammelklage teilzunehmen.

Untersuchung der Datenschutzbehörden

Die Datenschutzbehörde in Ireland hat bereits angekündigt den Vorfall mit Facebook zu untersuchen, da sich die Europazentrale dort befindet. Jedoch stehen gegen die dortige Datenschutzbehörde vorwürfe wegen Verschleppung im Raum. Da bereits mehrere Verfahren gegen Facebook anhängig sind, allerdings bis heute keines abgeschlossen wurde. Und das nach bislang fast drei Jahren seit Inkrafttreten der DSGVO.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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