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Google Fonts: Abmahnwelle wird von Generalstaatsanwaltschaft untersucht

Ende November 2022 kam es zu einer riesigen Abmahnwelle für Website-Betreiber, die Google Fonts eingebunden hatten. Die schiere Menge an Abmahnungen wird nun ließ allerdings schnell Vermutungen laut werden, dass dahinter ein perfides Geschäftsmodell steht. Nun schaltet sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein und kündigt Durchsuchungen an.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin untersucht Google Fonts-Abmahnwelle

Wegen des „Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung“ setzt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse um, wie aus der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hervorgeht.

Insgesamt geht es um 2.418 Fälle, in denen Abmahnungen für die Nutzung von Google Fonts an Website-Betreiber verschickt wurden und eine Gesamtsumme von 346.000 Euro, die vollstreckt werden soll.

„Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf Ihren Homepages sog. „Google Fonts“ – ein interaktives Verzeichnis mit über 1.400 Schriftarten, die das Schriftbild einer Webseite bestimmen – eingesetzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt zu haben. Zugleich wurde diesen angeboten, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von jeweils 170 Euro vermeiden zu können,“ heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Über 2.000 Betroffene hatten bereits gezahlt

420 Anzeigen von Personen, die abgemahnt worden waren und die letztlich nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin mittlerweile vor. Etwa 2.000 weitere Personen soll das vermeintliche „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren fälschlicherweise angenommen haben, schlussfolgert man aus einer Auswertung der Kontounterlagen.

Bei den Untersuchungen konnten Beweismittel, darunter Unterlagen und Datenträger, aufgefunden werden, die man nun auswerten müsse. „Sie sollen unter anderem über die Anzahl, Auswahlkriterien und Identität, die tatsächlichen Umsätze und die genaue Vorgehensweise weiteren Aufschluss geben,“ heißt es weiter.

Dass die Beschuldigten bei er Abmahnwelle keine Kosten gescheut haben, führt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weiter aus. So hätten sie eine eigene Software programmiert, die eine Website auf die Nutzung von Google Fonts hin überprüft habe. Mit einer zweiten, eigens programmierten, Software sollen Besuche der Websites automatisiert vorgenommen worden und entsprechend fingiert worden sein.

„Die dann protokollierten Websitebesuche sollen die Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen gewesen sein, die durch die Annahme des „Vergleichsangebotes“ angeblich hätten abgewendet werden können.“

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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