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DSGVO Verstoß – Google trackt Standorte trotz deaktiviertem Standortverlauf

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seit dem 25. Mai 2018. Obwohl Verstöße mit bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können, hat die Associated Press nun herausgefunden, dass Google auch bei deaktiviertem Standortverlauf bei einigen Diensten und Apps noch die Aufenthaltsorte der Nutzer erfasst und speichert. Dies wurde bereits von Wissenschaftlern der Universität Princeton verifiziert.

Der Standort der Nutzer wird anhand von WLAN-Hotspots in seiner Nähe getrackt. Google nutzt die Daten unter anderem dafür, um noch mehr Wissen über individuelle Nutzer zu erlangen. Das Unternehmen kann so Werbung noch stärker personalisieren.

Eigentlich sollte die DSGVO solche Geschäftsmodelle ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verhindern. Unternehmen sind im Zuge der DSGVO zu verpflichtet worden, ihren Kunden genau zu erklären, welche Daten erhoben werden und wie diese Daten verarbeitet und genutzt werden. Ohne Einverständnis der Nutzer dürfte eine wie von Google durchgeführte Standortanalyse also nicht mehr stattfinden. Das andere Unternehmen besser mit den Daten ihrer Nutzer umgehen zeigt beispielsweise Microsoft, die das sogenannte „Privatsphäre-Dashboard“ entwickelt haben, über das Kunden alle gespeicherten Daten einsehen und selbstständig löschen können.

Standortverlauf deaktivieren reicht nicht

Google-Kunden können bei der Einrichtung von Android und im Privatsphäre-Dashboard des Unternehmens den Standortverlauf deaktivieren. Laut Google soll der Standortverlauf Nutzern dabei helfen aufzuzeichnen wo genau sie sich während eines Tages zu welchen Zeiten aufgehalten haben. Die Daten werden von Google in Diensten wie Google Maps genutzt, dienen aber vor allem der Analyse für die Personalisierung von Werbung.

Bevor der Bericht von Associated Press veröffentlicht wurde, hat Google selbst behauptet, dass die Speicherung von Standortdaten nicht mehr erfolgt, wenn Nutzer den Standortverlauf deaktivieren. Auf der Google-Supportwebseite heißt es dazu:

„Sie können den Standortverlauf aktivieren, um in Google-Produkten bessere Ergebnisse und Empfehlungen zu erhalten“ … „Sie entscheiden, was in Ihrem Standortverlauf gespeichert wird. Sie können den Verlauf auch jederzeit löschen.“ … „Sie können den Standortverlauf jederzeit deaktivieren. Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert.“

Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Um die Speicherung von Standorten vollständig abzuschalten müssen zusätzlich auch unter „Daten und Personalisierung“ die „Web- und App-Aktivitäten“ ausgeschaltet werden.

iPhone-Nutzer ebenfalls betroffen

Die Überwachung ist nicht ausschließlich auf Nutzer des Google Betriebssystems Android beschränkt, sondern es werden auch Apple iPhones überwacht, wenn diese Dienste wie Google Maps nutzen. Theoretisch können auch Windows, Linux und macOS verfolgt werden, der geringe Anteil der mobilen Geräte sollte aber nur wenige Personen betreffen.

Auf Nachfrage der Associated Press war sich Google keiner Schuld bewusst. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, dass Nutzer ausreichend über die Erhebung von Standortverläufen informiert werden. Wieso dies auch im der Option „Web- und App-Aktivitäten“ versteckt wird, erklärte der Sprecher nicht. Vermutlich möchte Google so jedoch verhindern, dass Nutzer die Überwachung durch Google deaktivieren, um so ihr Werbegeschäft nicht zu gefährden.

Nun ist fraglich ob Google nach der jüngst aufgrund des Android-Monopols verhängten Rekordstrafe, eine weitere hohe Strafe von der EU-Kommission erhält. In den USA äußerten sich einige Politiker bereits, in dem sie deutlich strenger Datenschutzgesetze zum Schutz der Privatsphäre verlangten. Die geplante amerikanische Version der DSGVO wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich weniger streng als das europäische Vorbild, dass laut Politikern und Unternehmen aus den USA die Wirtschaft zu sehr einschränkt.

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