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E-Rezept: Einführung zum Jahreswechsel verzögert sich

Eigentlich sollte zum Jahresbeginn 2022 das E-Rezept im Gesundheitsbereich kommen, dass das altbekannte rosafarbene Rezept von Ärzten ersetzen sollte. Doch die Einführung des elektronischen Rezeptes verzögert sich noch einmal. Die Technik steht schlicht noch nicht zur Verfügung.

E-Rezept kommt später

Das Bundesgesundheitsministerium stoppt die Einführung des E-Rezepts zum Jahreswechsel, wie es in einem Schreiben des Ministeriums an die dpa vom 20. Dezember 2021 heißt. Es sei deutlich geworden, dass „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen,“ so das Schreiben.

Damit folgt die Bestätigung der Meldung seitens der Apotheke adhoc, die ebenfalls von einer Verschiebung der Einführung des E-Rezeptes berichtete. Eine technische Verfügbarkeit sei zwingende Voraussetzung für den Start.

Nun soll „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden,“ wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert. Wann das elektronische Rezept letztlich zur Pflicht werden soll, ist derzeit noch unklar.

Das Schreiben richtete sich an die für das E-Rezept zuständige Firma Gematik gerichtet, zu deren Gesellschaftern die Bundesärztekammer, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium gehören.

E-Rezept Testphase läuft

Seit geraumer Zeit wird das E-Rezept bereits getestet, wobei die Testphase erst im September nochmals verlängert wurde. Ursprünglich sollte die Verpflichtung bereits im vierten Quartal 2021 über die Bühne gehen, musste dann aber auf den Jahreswechsel verschoben werden.

Nach Ablauf der verlängerten Testphase warnten die Gematik-Gesellschafter jedoch erst vor wenigen Tagen vor der Einführung des E-Rezepts. Bis Ende November wurden weit weniger als die nötigen 1.000 ausgestellten Rezepte erreicht.

Außerdem wurde weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in den Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht. Eine verpflichtende Einführung sei derzeit noch zu früh, heißt es weiter.

Ausdruck mit QR-Code möglich

Selbst wenn das E-Rezept Pflicht ist, können Patienten weiterhin eine ausgedruckte Version ihres Rezeptes anfordern. Diese weist dann einen QR-Code auf, der von Apotheken gelesen und genutzt werden kann.

Seit dem 1. Juli 2021 steht dazu eine entsprechende App in den Appstores von Apple, Google und Huawei zum Download bereit, die darüber hinaus die direkte Weiterleitung zu einer Versandapotheke ermöglicht.

Grundvoraussetzung, an der es aktuell noch immer scheitert, ist allerdings eine Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und dazugehöriger PIN, die vielen Versicherten noch nicht zur Verfügung steht. Diese wird benötigt, um alle Funktionen der E-Rezept-App nutzen zu können. Lediglich das Scannen und Vorzeigen eines elektronischen Rezeptes für die Apotheke ist möglich.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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