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EU-Datenschutzbeauftragter sieht „Cybercrime-Konvention“ kritisch

Mit der sogenannten „Cybercrime-Konvention“ soll auf die zunehmende Gefahr durch Cyberattacken reagiert werden. Nun scheint die Vorschrift aber einige Probleme aufzuweisen. Datenschutzexperten der EU warnen vor einem Aushebeln der Grundrechte.

Ein Zusatzprotokoll sorgt für Bauchschmerzen

Die Cybercrime-Konvention ist angesichts der Zunahme von Cyberattacken richtig und wichtig. Doch nun sorgt ein Zusatzprotokoll für ordentlich Gegenwind von Datenschützern. Dieser besagt nämlich, dass man auf umfangreiche Cloud-Dateien zugreifen kann. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski sieht darin ein zu großes Risiko für unbescholtene EU-Bürger. Dementsprechend müsse man für mehr Schutz solcher Personen sorgen. Besonders problematisch sieht der Datenschutzexperte, dass durch das Zusatzprotokoll selbst Staaten außerhalb der EU auf entsprechende Cloud-Informationen zugreifen dürften. Er sieht dabei eine große Gefahr für die Grundrechte von EU-Bürgern.

Datenschutz-Experte stellt Bedingungen

Wenn es nach Wiewiórowski geht, müsste man die Vorschrift im Detail noch einmal anpassen und gegebenenfalls erweitern. Da wäre zum Einen die Möglichkeit, auf empfindliche Daten wie Passwörter oder IP-Adressen zugreifen zu können. Diese dürfe man erst dann weiterreichen, nachdem die zuständigen EU-Behörden sie erhalten haben. Ein direkter Zugriff auf die Cloud-Dienste, wie er in der bisherigen Fassung des Zusatzprotokolls vorgesehen ist, sei zu unsicher. Außerdem müsse man eine unabhängige EU-Institution damit beauftragen,  jedes einzelne Ersuchen um Informationen zu überprüfen. Ein entsprechendes bilaterales Abkommen mit den USA könnte diesbezüglich für Klarheit sorgen. Aus dem Papier müsse außerdem viel deutlicher hervorgehen, welchen Stellenwert der Datenschutz in der EU hat. So spielen insbesondere Fairness sowie Informationsschutz eine große Rolle.

Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist wichtig

Damit Nicht-EU-Staaten die Vorschriften nicht mit bösen Absichten instrumentalisieren können, müsse man außerdem passende Abkommen schließen. Hierbei soll man keineswegs andere Staaten vorverurteilen. Schließlich ist die Bekämpfung von Cyberkriminalität ein Ziel, das jedes Land verfolgen dürfe. Man muss eben nur die Frage stellen, zu welchem Preis man die Informationen herausgibt. Wichtig ist dafür ein Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten. Wenn dies geschieht, dürfte die Bekämpfung der Cyberkriminalität auch mit den Grundrechten der EU-Bürger in Einklang gebracht werden können.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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