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EU: Produkthaftung soll auf Software ausgeweitet werden

Das EU-Gesetz zur Produkthaftung ist mittlerweile 40 Jahre alt. Die EU-Kommission will dieses nun modernisieren und dabei Software als eigenständiges Produkt aufführen. Was Verbraucherschützer zwar freut, im ersten Entwurf aber noch nicht weit genug geht.

Produkthaftung: Ausweitung auf Software innerhalb der EU

Bei einem Schaden durch fehlerhafte Hardware greift die Produkthaftung. Aber wie sieht es bei der Software aus? Prominentes aktuelles Beispiel ist Autobauer Tesla, der in den USA gerade wegen irreführender Werbung zu einem Austausch des Bordcomputers verurteilt wurde.

Die EU-Kommission will das entsprechende Produkthaftungsrecht, in seiner aktuellen Form bereits 40 Jahre alt, dahingehend nun modernisieren und ein neues EU-Recht auf den Weg bringen. Der Vorschlag liegt bereits seit September vor und kommt bei Verbraucherschützern gut an. Allerdings geht die aktuelle Fassung noch nicht weit genug.

Die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, verrät gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa, dass Verbraucher kaum eine Chance hätten, Fehler von Produkten und entsprechende Kausalitäten überhaupt nachzuweisen. Besonders Geräte, die sich digital vernetzen können, seien für viele eine „Blackbox“, so Pop. Entsprechend müsse die Beweislast daher grundsätzlich umgekehrt werden.

Bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung müsse die Beweislast bei den Herstellern liegen. Immerhin kennen diese ihre Produkte besser und können darlegen, dass bei einem Schaden kein Fehler vorliege, führt der Bundesverband aus.

Haftungsrecht für Software

Weiterhin fordern Verbraucherschützer, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für fehlerhafte Artikel haften müssen, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar sind. Das begrüßt der Verband zwar und auch den Fakt, dass Verbraucher Ansprüche nicht erst geltend machen können, wenn ein entstehender Schaden eine Schwelle von 500 Euro erreicht, sondern bereits ab dem ersten Euro, allerdings geht der Vorschlag noch nicht weit genug.

Positiv sei zudem, dass in der Klarstellung fortan Software als eigenes Produkt aufgeführt werde und sie damit auch dem Produkthaftungsrecht unterliege. Dabei ist es egal, ob die entsprechende Softwarelösung alleinstehend oder integriert wäre, was beim Bundesverband begrüßt wird.

Die überarbeiteten Vorschläge im Produkthaftungsrecht (hier einsehbar) zielen auch auf Produkte ab, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) betrieben werden. Auch Drohnen, Roboter und sogar Smart-Home-Lösungen spielen darin eine wichtigere Rolle.

Bevor der Vorschlag aber übernommen wird, muss dieser noch vom  Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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