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Gerichtsurteil: Apple muss keine Strafe von 13 Milliarden Euro zahlen

Der seit 2016 währende Streit zwischen der EU, Irland und Apple hat ein vorläufiges Ende gefunden. Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Forderung der EU-Kommission gegen Apple zurückgewiesen. Nun hat die Kommission zwei Monate Zeit, um in Berufung gegen das Urteil zu gehen.

Nicht nur aufgrund der hohen Forderungssumme hat das Verfahren die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das Verfahren kann auch als Beispiel im Umgang mit Steuervergünstigungen für große Unternehmen, die einige EU-Mitgliedsstaaten anbieten, verstanden werden. Irland nimmt hier eine Vorreiterstellung an – als Wirtschaftsstandort ist der Staat vor allem aufgrund der Steuervereinbarungen, die er mit großen Konzernen schließt, beliebt.

Irland kämpft um Attraktivität als Wirtschaftsstandort

Der EU-Kommission sind diese Sonderregelungen ein Dorn im Auge: Die Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im April 2016 aufgefordert, die eingesparte Summe von 13 Milliarden Euro nachzuzahlen. Begründet wurde die Forderung mit einer unzulässigen Sonderbehandlung seitens des irischen Staates. Apple und Irland hatten sich gegen die Forderung gewehrt.

Neben Irland ist vor allem Luxemburg ebenfalls als Steuersparland bekannt. Für Irland (und auch Luxemburg) geht es in dem nun vorläufig beendeten Verfahren also um einiges: Prestigeprojekte wie die Apple-Ansiedlung im irischen Cork würden ohne die Steuerdeals vermutlich nicht bestehen bleiben. Irland hat also ein großes Interesse daran, das Verfahren zu gewinnen. Gleiches gilt für Apple – für den Konzern geht es neben der Milliardensumme auch um den eigenen Ruf, möchte das Unternehmen doch nicht als Steuertrickser bekannt sein.

Nebenthema: Steuerstreit von EU und USA

Ebenfalls berührt wird ein Steuerstreit zwischen der EU und den USA: Apple argumentierte im Verfahren unter anderem damit, dass die Einnahmen der irischen Tochterfirma vor allem in den USA steuerbar seien, da die Wertschöpfung maßgeblich dort zustande komme. Die EU-Kommission bestreitet diesen Punkt zwar nicht in Gänze, verweist darauf, Irland habe die Apple-Töchter in dieser Hinsicht nicht eingehend genug geprüft.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die EU-Kommission ihre Forderung nach dem Urteil fallen lässt. Das Urteil, die Steuerdeals stellten keine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe dar, wird die EU-Kommission aller Wahrscheinlichkeit nach anfechten. Die nächste Instanz ist dann der Europäische Gerichtshof.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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