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Gerichtsurteil: Glassdoor muss anonyme Nutzerdaten herausgeben

Ein beispielloses Gerichtsurteil verpflichtet die Unternehmens-Plattform, die Nutzerdaten anonymer Kritiker herauszugeben. Spielzeughersteller Zuru aus Neuseeland hatte nach kritischen Bewertungen ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Herausgabe der Daten eingeklagt und Recht erhalten.

Glassdoor zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen

Das im Jahr 2007 von Tim Besse, Rich Barton und Robert Hohman gegründete Unternehmen Glassdoor bietet auf der eigenen Website eine Plattform, auf der ehemalige oder aktuelle Mitarbeitende ihr Unternehmen anonym bewerten können.

Ganz so anonym könnten die Bewertungen künftig allerdings nicht mehr sein. Bereits im Januar 2022 hatte der in Neuseeland heimische Spielwarenhersteller Zuru nach negativen Bewertungen Glassdoor verklagt und die Herausgabe der Nutzerdaten gefordert. Die Bewertungsplattform hatte diesbezüglich Berufung eingereicht, die vor einem Gericht im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien nun, am 08. Juli 2022, abgeschmettert wurde.

„Glassdoor muss offenlegen, wer die Bewertungen verfasst hat. […] Das Unternehmen muss der Vorladung von Zuru nachkommen die, neben anderen Dingen, vorsieht, dass Glassdoor Dokumente vorlegen muss, die offenlegen, wer die fraglichen Bewertungen geschrieben hat,“ heißt es im Urteil des United States District Court, Northern District of California.

Glassdoor zeigt sich enttäuscht

Grundlage für das Verfahren war, dass offenbar ein ehemaliger Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Zuru Inc. insgesamt sechs anonyme Bewertungen für das Unternehmen auf Glassdoor hinterlassen hatte.

Darin wurde der Spielwarenhersteller als „Burnout-Fabrik“ mit einer „toxischen Kultur“ bezeichnet, die von einem „inkompetenten“ Management geleitet wird. Mitarbeitende würden „konsistent herabgewürdigt“ und „wie Schmutz“ behandelt.

Zuru selbst beschreibt diese und ähnliche Umstände als falsch und will die entsprechenden Autoren der Bewertungen vor dem Gericht in Neuseeland wegen Verleumdung anklagen. Damit das aber überhaupt erst möglich ist, musste Zuru in Besitz der Nutzerdaten kommen – die man entsprechend eingeklagt hat.

In einem Statement von Glassdoor gegenüber der Website Webworm zeigt man sich enttäuscht von dem Urteil: „Wir sind zutiefst enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, die effektiv unter dem Gerichtsstand von Neuseeland gefällt wurde.“

Weiterhin betont man, auf der Bewertungsplattform das Recht auf anonyme freie Meinungsäußerung zu verteidigen: „In diesem und vielen anderen Fällen weltweit kämpft Glassdoor energisch für den Schutz und die Verteidigung der Rechte unserer Nutzer darauf, ihre Meinungen zu teilen und frei zu äußern. Ohne die Angst vor Einschüchterungen oder Vergeltung.“

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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