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Gesetzesentwurf soll Mobilfunkverträge auf ein Jahr begrenzen

Christine Lambrecht, Justiz- und Verbraucherschutzministerin von der SPD, möchte die Laufzeit von Mobilfunkverträgen, die derzeit üblicherweise 24 Monate beträgt, auf zwölf Monate begrenzen. Auch die automatische Verlängerung soll von aktuell bis zu zwölf Monaten auf maximal drei Monate reduziert werden. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf neue Richtlinien für Telefonwerbung vor, die von vielen Mobilfunkunternehmen genutzt wird, um Vertragsverlängerungen zu vereinbaren.

Laut Lambrecht sorgt die aktuelle Situation auf dem Mobilfunkmarkt und die sehr langen Laufzeiten dafür, dass eine unangemessen hohe Kundebindung besteht, die einen Wechsel zu anderen Anbietern verhindert und so die Unternehmen deutlich bevorteilt.

In der Gesetzesnovelle wird nicht explizit von Mobilfunkverträgen gesprochen, sondern von Verträgen für die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“, was zum Beispiel auch Telefon- und Internetanschlüsse sowie Abos von Zeitungen oder eine Mitgliedschaft im Fitnesstudie umfasst.

Telefonisch abgeschlossene Verträge erst nach Bestätigung gültig

Neben Veränderungen an den Vertragslaufzeiten sieht das sogenannte Gesetz gegen Kostenfallen, das bereits im März durch das Ministerium unter damaliger Leitung von Katarina Barley (SPD) angekündigt wurde, auch vor, dass sämtliche Verträge, die telefonisch abgeschlossen wurden erst dann rechtlich bindend werden, wenn der Kunde dem Unternehmen seine Zustimmung schriftlich erteilt hat. Neben Briefen sollen hierfür auch E-Mails genügen.

Die Hauptursache für diese geplante Gesetzesänderung sind die mehr als 58.000 Beschwerden, die Verbraucher der Bundesnetzagentur, die als Regulierungsbehörde den Mobilfunkmarkt übermacht, aufgrund unerlaubter Telefonwerbung übermittelt haben. Den größten Anteil daran tragen Energieversorgungsunternehmen, die Mobilfunkbranche folgt aber auf dem zweiten Platz.

Da es sich bisher nur um einen Gesetzesentwurf handelt, ist noch unklar wann und in welcher Form das Gesetz eingeführt wird.

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