
Das E-Rezept sollte eigentlich ein echtes Erfolgsprojekt des Bundesgesundheitsministeriums sein. Nachdem die Einführung viel Zeit in Anspruch nahm, scheint nun Vieles gut zu laufen. Doch offenbar leidet das elektronische Rezept noch immer unter einigen Problemen, welche die zuständige Behörde nun beheben möchte.
E-Rezept erlebt echten Hype
Bevor wir zu den negativen Aspekten kommen, wollen wir zu Beginn etwas Positives sagen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist das E-Rezept, welches am 1. September 2022 nach zahlreichen Verspätungen bundesweit an den Start ging, ein echtes Erfolgsmodell. So sei man mittlerweile an dem Punkt angelangt, dass knapp 50% aller ausgestellten Rezepte als E-Rezept auf dem digitalen Wege ausgestellt werden. Doch bei all dem Lob muss der Minister auch Selbstkritik äußern.
So sei man sich darüber im Klaren, dass es noch immer Probleme gäbe, die bereits seit Anfang bestanden. Dabei betont Lauterbach aber auch, dass dies bei einem Paradigmenwechsel von solcher Tragweite ganz normal sei, wenn nicht alles glatt läuft. Zumindest gelobt der SPD-Politiker Besserung. Er betont, dass man die derzeit noch bestehenden Probleme „mit Hochdruck“ beheben werde. Dies haben die Kollegen von heise online als Antwort auf eine Anfrage an Matthias Mieves, den eHealth-Sprecher der SPD, erhalten.
Pflegeheime stehen im Fokus der Problemlösung
Offenbar sind es nicht nur kleinere Wehwehchen, die beim E-Rezept einen reibungslosen Betrieb stören. Vielmehr stößt das System bei Pflegeheimen an seine Grenzen. Hier hapert es wohl, bedingt durch das Zuweisungsverbot, an der korrekten Übermittlung von Arzt an die Apotheken. Hierbei wird im Normalfall der Service Kommunikation im Medizinwesen (KIM) als Vermittler dazwischen geschaltet. Doch dieser Dienst sei im Hinblick auf das besagte Zuweisungsverbot im Pflegebereich nicht zielführend. Weiterhin verfügen viele Pflegeheime über keinen Zugang zur erforderlichen Telematikinfrastruktur. Deshalb fordern mittlerweile Experten wie die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) ein Umdenken.
So müsse in diesem Bereich eine Ausnahme gelten, um das Problem zu lösen. Und das wäre nur im Wege einer Direktzuweisung nach vorhergegangener Einwilligung durch den betreffenden Patienten möglich. Mit diesem Anliegen sei die KBV auch auf Lauterbach zugegangen. Doch der Gesundheitsminister möchte nach wie vor auch im Pflegebereich auf die KIM setzen. Über das Problem sei man sich dennoch im Klaren. Aus diesem Grund arbeite das Ministerium derzeit eigenen Angaben zufolge auch an einer Lösung. Die augenscheinlich strengen Regeln sollen vor allem verhindern, dass Kriminelle über Umwege an Medikamente gelangen und diese anschließend verkaufen.
Vereinfachung beim Ausfüllen
Ein Dorn im Auge des Gesundheitsministers stellen auch die Freitextfelder dar. Diese sollen künftig minimiert werden, um die Fehlerquote bei E-Rezepten zu reduzieren. Hier haben E-Rezepte einen entscheidenden Nachteil gegenüber ihrem analogen Pendant. Schließlich können Apotheker bei einem herkömmlichen Rezept in Papierform Anpassungen in den persönlichen Daten vornehmen. Beim E-Rezept ist das bislang nicht möglich. Eine mögliche Verbesserung könnte künftig die Erlaubnis für Apotheker bringen, hier Korrekturen vornehmen zu dürfen. Hinzu kommen weitere Besserungsvorschläge des Ministeriums. Man plane beispielsweise die Erlaubnis zur Ausstellung von Mehrfach-Rezepten. Das soll vor allem die Notwendigkeit eines Arztbesuchs auf dringende Fälle reduzieren. Fehlenden Tatendrang kann man dem Bundesministerium angesichts dieser To-Do-Liste zum E-Rezept also keinesfalls vorwerfen.