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Kartellamt: Verfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet

Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes, hat bestätigt, dass seine Behörde ein Verfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet hat. Es geht um Amazons Praxis, Exklusivverträge mit Markenherstellern abzuschließen und andere Unternehmen so vom Handel mit den betroffenen Produkten auszuschließen.

Schutz vor gefälschten Waren als Argument

Prominentes Beispiel für dieses Praxis ist der Exklusivvertrag, den Amazon mit Apple abgeschlossen hat. Seit Ende 2018 besitzt Amazon eine offizielle Verkaufslizenz von Apple. Seit 2019 dürfen nur noch Amazon selbst, Apple und andere von Apple lizenzierte Unternehmen iPhones und Co über den Amazon-Marktplatz verkaufen. Das dient einerseits dem Schutz vor gefälschten Waren, schließt andererseits aber kleinere Unternehmen, die mit gebrauchten Geräten handeln, von der Teilnahme am Amazon-Marktplatz aus, was einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellt. Mundt erläuterte, die Praxis sei als Schutz vor dem Handel mit Fälschungen sinnvoll. Es sei jedoch zu prüfen, ob dieser Schutz auch auf anderem, weniger in die Wettbewerbsfreiheit eingreifendem Wege umsetzbar sei.

Sowohl Amazon als auch Apple nahmen bereits Stellung zur Angelegenheit. Amazon erklärte, vollumfänglich mit den Behörden kooperieren zu wollen. Das Unternehmen gab an, die Verkaufsberechtigungen niemals ohne Grund einzuschränken und vor allem für ein „vertrauensvolles Einkaufserlebnis“ sorgen zu wollen. Apple verwies ebenfalls auf die Sicherheit von Kundinnen und Kunden, die das Unternehmen durch die Kooperation mit Amazon vor dem unwissentlichen Erwerb gefälschter Geräte schützen wolle.

Weitere Untersuchung gegen Amazon läuft

Neben diesem Verfahren läuft ein offizielles Auskunftsersuchen gegen Amazon. Untersucht wird hier, inwieweit Amazon die Preissetzung der Unternehmen, die auf seinem Marktplatz Produkte verkaufen, beeinflusst hat. Beim Bundeskartellamt seien Beschwerden darüber eingegangen, dass Amazon Unternehmen wegen überhöhter Preise auf dem eigenen Marktplatz sperrte. Der Chef des Kartellamts führte diesbezüglich bereits im August aus, Amazon dürfe „kein Preiskontrolleur sein“.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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