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Krankschreibungen sind künftig per Videosprechstunde möglich

Ärztinnen und Ärzte dürfen Kranken demnächst auch in einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Das neue Verfahren wird über die Pandemie hinaus bestehen bleiben, ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

Wer mit einer schweren Erkältung flach liegt, weiß in der Regel, was zu tun ist. Der Gang zum Arzt oder zur Ärztin erfolgt meist nicht aus medizinischen, sondern aus arbeitsrechtlichen Gründen: Ohne Krankschreibung stehen wir schnell vor Problemen. Künftig können sich zumindest einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen anstrengenden Weg sparen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser hat der telemedizinischen Krankschreibung den Weg geebnet.

Online-Krankschreibungen ist an Bedingungen geknüpft

Voraussetzungen für die Krankschreibung in der Videosprechstunde sind folgende: Der Patient oder die Patient muss in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sein, die Krankheit muss per Videountersuchung problemlos feststellbar sein, die erstmalige Krankschreibung darf maximal sieben Tage umfassen und Folgekrankschreibungen können nur per Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn die Erstbescheinigung im Rahmen eines persönlichen Kontakts zustande kam.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass reine Chatbefragungen ebenso wie ein rein telefonischer Kontakt oder das bloße Ausfüllen eines Fragebogens nicht ausreichen, um Patientinnen und Patienten angemessen zu untersuchen. In diesen Verfahren dürfen also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.

Kein Anspruch auf Videokrankschreibung

Ein genereller Anspruch auf Onlinekrankschreibungen besteht jedoch weiterhin nicht. Vertragsärztinnen und -ärzte sind also keineswegs verpflichtet, diesen Service anzubieten, und dürfen die Versicherten weiterhin in die Praxis bitten. Dr. Monika Lelgemann vom Gemeinsamen Bundesausschuss stellte entsprechend heraus, dass die persönliche Untersuchung weiterhin das Standardvorgehen darstelle. Online-Sprechstunden und daraus resultierende Krankschreibungen stellen demnach bloß einen Zusatzservice dar.

Der Ausschuss betonte darüber hinaus, dass die Regelung unabhängig von der derzeitigen Pandemie beschlossen wurde. Sie wird also auch über die Pandemiezeit hinaus gültig sein, was als weiterer praktischer Fortschritt der Telemedizin gesehen werden kann.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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