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Meta: Personenbezogene Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet

Ein jahrelanger Streit zwischen Meta, Datenschutzaktivisten, der irischen und weiteren Datenschutzbehörden ist zu Ende gegangen: Es wurde festgestellt, dass Meta personenbezogene Daten von Nutzenden unrechtmäßig verarbeitet hat. Der Konzern muss ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro zahlen.

Jahrelanger Streit zwischen Unternehmen und Behörden

Der Fall hat in der Vergangenheit für großes Aufsehen gesorgt, da die irische Datenschutzbehörde sich auf die Seite Metas stellte und die Praxis des Unternehmens tolerierte. Zivilgesellschaftliche Initiativen kämpften ebenso dagegen wie die Datenschutzbehörden anderer EU-Länder. In der Konsequenz musste der Europäische Datenschutzausschuss angerufen werden, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Gegenstand des Streits war die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta. Das Unternehmen sammelt sowohl über Facebook als auch über Instagram zahlreiche personenbezogene Daten, um personalisierte Werbung anbieten zu können. Eine gesonderte Einwilligung hierzu holt Meta nicht ein, weist jedoch in den AGB auf die Praxis hin. Die irische Datenschutzbehörde sah darin kein Problem, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eine explizite Einwilligung vorschreibt.

Der Datenschutzaktivist Max Schrems klagte kurz nach Inkrafttreten der DSGVO gegen Meta, woraufhin sich ein vier Jahre währender Streit entwickelte, im Rahmen dessen auch die Datenschutzbehörden anderer EU-Länder darauf drängten, die Praxis Metas zu beenden. Die irische Datenschutzbehörde, die aufgrund des in Irland befindlichen Firmensitzes Metas zuständig ist, stellte sich jedoch quer. Letztlich entschied der Europäische Datenschutzausschuss, das Vorgehen sei unzulässig – und die irische Behörde müsse entsprechend einen Bußgelbescheid erlassen. Dem ist sie nun nachgekommen. Die letzte Millionenstrafe gegen Meta wurde erst im November verhängt.

Folgen für Facebook und Instagram unklar

Weiterhin bedeutet die Entscheidung, dass Facebook und Instagram künftig eine gesonderte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen müssen. Hierfür wird ein Übergangszeitraum von drei Monaten gewährt. Was das für die Dienste bedeutet, ist jedoch unklar. So basiert das Geschäftsmodell Metas zentral auf dem Anbieten personalisierter Werbung. Sollten Nutzende nun massenhaft die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ablehnen, ist ein rentables Geschäft in der EU nicht mehr möglich. Schrems, der gegen Meta geklagt hatte, geht jedoch davon aus, dass eine Einschränkung der Dienste für all jene, die die Verarbeitung ihrer Daten ablehnen, rechtlich nicht zulässig sei. Meta hatte zu Beginn des vergangenen Jahres bereits einen Rückzug aus der EU angedeutet, diesen später jedoch verworfen. Ob die Überlegungen nun wieder aktuell werden, bleibt abzuwarten.

Neuer Streit entbrannt

Ein neuer Streit zwischen der irischen und den weiteren Datenschutzbehörden der EU ist unterdessen bereits entbrannt. So hat die irische Behörde angekündigt, der Aufforderung des Europäischen Datenschutzausschusses, Meta auch in anderen Bereichen hinsichtlich der Einhaltung entsprechender Vorschriften zu durchleuchten, nicht nachzukommen. Irland stellt die Bindekraft dieser Aufforderung infrage und hat diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof angerufen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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