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Netzsperre: Zahlreiche Websites in Österreich lahmgelegt

Im Rahmen der Durchsetzung von Leistungsschutzrechten wurde das Musikportal CannaPower in Österreich gesperrt worden. Das Problem: Statt einer Domain- wurde eine IP-Sperrung vorgenommen, sodass zahlreiche unbeteiligte Seiten, die sich eine IP-Adresse mit CannaPower teilen, ebenfalls nicht mehr erreichbar waren.

Zahlreiche unbeteiligte Seiten betroffen

Aufgefallen waren die Probleme am Sonntagabend, als plötzlich etwa die Internetseite eines Online-Shops aus Österreich heraus nicht mehr aufgerufen werden konnte; via VPN können derartige Sperren umgangen werden. Erstmals war im Rahmen des Leistungsschutzrechts nicht nur eine Domain, sondern eine IP-Adresse gesperrt worden. Das jedoch ist problematisch, da unter einer IP-Adresse für gewöhnlich nicht nur eine einzige Website gehostet ist. Die Websites, die sich eine IP-Adresse teilen, haben dabei nicht mehr gemeinsam als den Hoster, in diesem Falle Cloudflare. Die IP-Sperre zog daher auch Schäden für Unbeteiligte nach sich.

Inzwischen wurden die Sperren zwar zurückgenommen, doch der Vorfall wird nach wie vor intensiv diskutiert, zeigt er doch die mit Netzsperren verbundenen Probleme auf. Dominik Polakovics, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Epicenter.works fasste die Situation in einem Vergleich wie folgt: „Was da gestern im Internet in Österreich los war, ist so, als würde man ein ganzes Hochhaus oder Einkaufszentrum sperren, weil in einem Geschäft etwas geklaut wurde“. Dieses Overblocking stellt offensichtlich ein massives Problem dar, da auch in die Rechte Unbeteiligter eingegriffen wird. Epicenter.works warf der österreichischen Politik anlässlich des Vorfalls daher massive Versäumnisse vor und beklagte das Fehlen eines klaren rechtlichen Rahmens für Netzsperren.

Lösungen gefordert

Neben Epicenter.works forderten auch andere Organisationen einheitliche Vorgaben für die Regelung von Netzsperren. Der Provider Magenta stellte diesbezüglich heraus, dass seit einer höchstrichterlichen Entscheidung kein Feststellungsverfahren mehr existiere, mit welchem die Zulässigkeit einer Sperre im Voraus geprüft wurde. Konkret bedeutet das, dass die Provider direkt verpflichtet sind, Sperranordnungen umzusetzen – auch, wenn diese wie im vorliegenden Falle über die beabsichtigten hinausgehende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Interessenvertretung der österreichischen Internetwirtschaft forderte in diesem Zusammenhang eine unabhängige Behörde, der die Zuständigkeit übertragen werden solle.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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