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OLG München: Telefonica muss 225.000 Euro Rabatt-Guthaben auszahlen

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Telefonica und einem Kunden ist in München zu Ende gegangen. Der Kunde hatte die Marketingaktion „Easy Money“ ausgenutzt und 225.000 Euro Telefonguthaben angehäuft. Nun wurde die Freigabe dieses Guthabens angeordnet.

Der streitende Kunde hatte Telefonicas Marketingaktion „Easy Money“ für sich zu nutzen gewusst. Der Telefonkonzern schrieb pro eingehenden Anruf auf eine Easy-Money-Karte zwei Cent Guthaben gut. Der Kunde kaufte sich 508 dieser Karten und sorgte mit Wahlwiederholungsapps dafür, beständig angerufen zu werden. Auf diese Weise häufte er ein kleines Vermögen an. Als Telefonica das Vorgehen bemerkte, wurden die Telefonkarten dieses Kunden gesperrt, seine Verträge gekündigt und sein Guthaben für ihn unzugänglich. Er zog daraufhin vor Gericht.

Telefonica argumentierte dort, der Kunde habe gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen Treu und Glauben verstoßen – schließlich sei die Aktion nicht dafür gedacht gewesen, sich mit technischen Hilfsmitteln zu bereichern. Auf Telefonicas Argumente ging das Gericht jedoch überhaupt nicht ein, da es nicht zur Verhandlung der Sache selbst kam. Das Urteil wurde vielmehr aus rein verfahrenstechnischen Gründen gefällt: Telefonica hatte es versäumt, zeitnah eine Aufstellung darüber, wie das Guthaben des Kunden zusammengekommen war, an das Gericht zu liefern. Hintergrund der Forderung einer solchen Aufstellung war die Tatsache, dass der Mann einen gewissen Teil seines Guthabens über reguläre Einzahlungen erreichte – dieses Geld hätte ihm in jedem Falle zugestanden. Telefonica reichte die geforderte Aufstellung erst eine Woche vor Prozessbeginn ein, was dem Gericht zu spät war.

Das Urteil billigt das Vorgehen des Mannes also keineswegs und sagt nichts über die Legalität aus, da es alleine aus formalen Gründen gefällt wurde. Eine Revision wurde indes nicht zugelassen, sodass das Urteil rechtskräftig und Telefonica zur Freigabe des Guthabens gezwungen ist.

Die Marketingaktion wurde bereits vor geraumer Zeit eingestellt. Die Easy-Money-Karten werden gebraucht jedoch weiterhin gehandelt – und zwar für teils horrende Preise. Kosteten die Karten ohne Handy ursprünglich zwanzig Euro, werden sie heute regelmäßig für 500 Euro verkauft. Der klagende Kunde nahm diesen Umstand zum Anlass, zusätzlich 100.000 Euro zu fordern, um den Schaden, der ihm durch die Sperrung der Karten entstanden war, auszugleichen. Das lehnte das Gericht jedoch ab.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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