Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen YouTube verhängt, da die Plattform der gerichtlichen Anordnung, ein gelöschtes Video wiederherzustellen und erneut zugänglich zu machen, nur mit deutlicher Verspätung nachkam. YouTube beruft sich in diesem Zusammenhang auf sein Ziel, Fehlinformationen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unterbinden zu wollen.
Fragliches Video berichtet über Proteste gegen Infektionsschutz in der Schweiz
Das gelöschte Video berichtete Angaben der Zeitung Die WELT zufolge über Proteste gegen die in der Schweiz getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. YouTube löschte es Ende Januar unter Verweis auf seine Richtlinien zur Unterbindung der Verbreitung von Fehlinformationen im Zusammenhang mit Covid-19. Der Nutzer, der das Video hochgeladen hatte, ging in der Folge gegen YouTube vor und erwirkte einen Gerichtsbeschluss zu seinen Gunsten: Das Gericht stellte fest, dass die Änderung der Richtlinien nicht wirksam gewesen sei, da ein Änderungsvertrag fehlte. Es bedürfe jedoch eines solchen Änderungsvertrages, die bloße Ankündigung, in der Zukunft könne es zu Änderungen am geschlossenen Vertrag kommen, sei nicht ausreichend. In der Konsequenz wurde angeordnet, YouTube habe das Video umgehend wiederherzustellen und zugänglich zu machen.
Dieser Aufforderung kam die zum Google-Konzern Alphabet gehörende Plattform jedoch nicht unverzüglich, sondern erst mit deutlicher Verzögerung nach: Die einstweilige Verfügung gegen YouTube war am 20. April ergangen, verfügbar war das Video jedoch erst am 14. Mai wieder. Diese Verzögerung begründet das nun verhängte Ordnungsgeld.
Vertreten wurde der Nutzer, der das Video hochlud, von Joachim Steinhöfel, einem laut mehreren Medienberichten in der neurechten Szene verankerten Anwalt. Steinhöfel sprach hinsichtlich der gerichtlichen Entscheidung von einem „historisch hohen Ordnungsgeld“, das deutliche mache, dass „gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind“, unabhängig von der Positionierung der jeweiligen Plattform.
YouTube will auf vertrauenswürdige Informationen setzen
Ein Sprecher von YouTube gab gegenüber der WELT am Sonntag zu Protokoll, die Plattform sehe sich in der Verantwortung, ihren Nutzerinnen und Nutzern vertrauenswürdige Informationen zu liefern. Die Entscheidung im Einzelfall würde respektiert, aber auch entsprechend überprüft werden. Es bleibt also abzuwarten, ob YouTube gegen das verhängte Ordnungsgeld vorgehen wird.