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Recht auf Internet: Bundesnetzagentur greift erstmals ein

Seit einiger Zeit gilt in Deutschland ein Recht auf Internet. Dieses hat die Bundesnetzagentur nun erstmals stellvertretend für einen Verbraucher einfordern müssen.

Bundesnetzagentur fordert stabiles Internet

Seit Dezember 2021 gilt in Deutschland ein Recht auf Internet. Das bedeutet, dass jeder deutsche Haushalt eine angemessene Internetverbindung zur Verfügung gestellt bekommen muss. Im einschlägigen Fall forderte die Bundesnetzagentur den zuständigen Provider dazu auf, eine Downloadrate bereitzustellen, die mindestens 10 MBit/s bietet und einen Upload von mindestens 1,7 MBit/s stemmen kann. Weiterhin soll die Latenz der Verbindung nicht über 150 ms liegen. Zu guter Letzt muss der Provider noch monetäre Aspekte bedenken. So dürfen die monatlichen Kosten nicht über 30 Euro liegen. Die Kollegen von heise online wendeten sich an die Bundesnetzagentur, um zu der Verpflichtung der Behörde mehr Informationen zu erhalten, doch bis jetzt kam noch keine Antwort mit entsprechenden Details.

Bürger beschwerte sich über unverhältnismäßig hohe Kosten

In diesem Fall handelt es sich um eine in Niedersachsen lebende Person, die zwar eine Internetverbindung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Das allerdings nur zu einem unverhältnismäßig hohen Preis. Demzufolge wendete sich der Betroffene an die Behörde, welche sich dem Problem schnell annahm. Dabei fiel der Bundesnetzagentur ein weiteres Problem auf. So ist der Versorgungsvertrag nicht nur mit hohen Kosten für den Verbraucher verbunden. Obendrein litt dieser unter einer Unterversorgung.

Das bedeutet nicht nur, dass die Internetleistung nicht ausreichend ist. Weiterhin liegt aus Sicht der Behörde wohl eine Unterversorgung vor, wenn zu wenige Anbieter vor Ort tätig sind und dadurch kein gesunder Wettbewerb mit attraktiven Preisen entsteht. Der Fall aus Niedersachsen ist dabei offenbar nur einer von vielen. So spricht die Bundesnetzagentur davon, dass es derzeit wohl knapp 130 Beschwerden rund um das Recht auf Internet gäbe. Eine Unterversorgung wie im beschriebenen Fall soll allerdings deutlich verbreiteter sein. Experten gehen hier von etwa 400.000 Haushalten aus.

Recht auf Internet als Prestigeprojekt

Für Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, scheint dieser Fall ein wichtiges Anliegen zu sein. Im Rahmen eines Statements bekräftigt er noch einmal, dass jeder „das Recht auf eine angemessene Versorgung“ habe. Nun kommt es darauf an, wie sich der Provider verhält. Entweder er kommt der Anordnung nach oder er geht gerichtlich gegen diese vor. Weiterhin forderte die Behörde alle in den Ort tätigen Provider dazu auf, ihr Angebot an die Mindestanforderungen anzupassen. Andernfalls bestünde für die örtlichen Verbraucher keinerlei Wahlmöglichkeit.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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