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Voraussetzungen für Minderung bei schlechtem Internet stehen fest

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde nun endlich ein Minderungsrecht bei zu langsamem Internet gesetzlich reglementiert. Zum Umfang der Minderung seitens der Kunden kann man im Gesetz allerdings noch nichts finden. Hierzu hat sich nun die Bundesnetzagentur geäußert.

Novelle stärkt Verbraucherrechte

Bislang mussten Endkunden es hinnehmen, wenn ihr Internet nicht den vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten entspricht. Mit der Neufassung des TKG hat sich dies nun endlich geändert. Verbrauchern steht es nun nämlich zu, kurzerhand die monatliche Zahlung zu senken. Über den Voraussetzungen der Minderung sollte die Bundesnetzagentur entscheiden. Dabei hat die Behörde zunächst einmal festgelegt, was erfüllt sein muss, damit eine Minderung überhaupt rechtmäßig ist. So genügt es selbstverständlich nicht, wenn der Kunde einmal ein zu langsames Internet bemerkt. Es muss sich vielmehr häufen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit nicht der vertraglich zugesicherten entspricht.

Um entsprechende Beweise vorbringen zu können, soll man 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen vorweisen. Bei den Messtagen darf es sich um keine aufeinanderfolgenden handelt. Mindestens ein Tag Abstand wird gefordert. Obendrein sollten die Messungen nach Möglichkeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt werden. Der Anspruch auf Minderung entsteht dann, wenn an zwei der drei Messtage eine zu schwache Internetgeschwindigkeit festgestellt wurde. Von zu langsamem Internet spricht man dann, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht zumindest 90 Prozent des vertraglich zugesicherten Maximums erreicht.

Messwerkzeug gibt es von der Bundesnetzagentur

Damit auch aussagekräftige Messergebnisse zutage gefördert werden, muss man natürlich auf ein bestimmtes Tool setzen. Die Bundesnetzagentur stellt den Verbrauchern eigens hierfür ein praktisches Mess-Tool zur Seite. Eine vergleichbare Desktop-App gäbe es zwar bereits, die Behörde möchte diese aber noch einmal überarbeitet haben und am 13. Dezember zum Download zur Verfügung stellen. Auf Basis dieses Tools sollen Kunden dann die geschuldete Leistung ihrer Provider überprüfen können. So hat man nicht nur jederzeit einen guten Überblick über die eigenen Geschwindigkeiten. Obendrein kommt dem Tool eine wertvolle Beweisfunktion zu.

Dabei musst du aber nicht die oben angesprochenen Messregeln im Hinterkopf behalten. Laut der Bundesnetzagentur sind die Vorgaben natürlich in der App hinterlegt. Damit muss man wohl

„lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen“.

Provider befürchten große Probleme

Selbstverständlich kommen die Neuigkeiten bei den Providern nicht allzu gut an. Da der Telco-Verband aus diesem Grund noch einmal auf die Bundesnetzagentur zuging, änderte diese sogleich ihr Messverfahren. So war es wohl ursprünglich geplant gewesen, dass bereits 20 Messungen an nur zwei Kalendertagen für einen Anspruch auf Minderung ausreichen würden. Neben den Telekommunikationsverbänden waren darüber hinaus auch einzelne Firmen nicht erfreut. Dies nahm die Bundesnetzagentur zum Anlass, die Messvoraussetzungen noch einmal anzupassen. Seitens der Behörde sah man dieses Vorgehen für angemessen an.

„damit insbesondere der Nachweis der Regelmäßigkeit einer Abweichung rechtssicher von den Verbrauchern erbracht werden kann“.

Anders als die Provider sind die Verbraucherschützer über die Neufassung des TKG hoch erfreut. Sie betiteln das nun endlich aufgenommene Minderungsrecht als

„eine der größten Errungenschaften.“

Damit würde man nun endlich das Ungleichgewicht zwischen Internetanbieter und Endkunden auflösen. Schließlich sehen sich die Provider nun in der Pflicht, die versprochenen Geschwindigkeiten auch tatsächlich zu gewährleisten. Diesbezüglich verweist der Telco-Verband noch einmal auf die Probleme unterschiedlicher Internetanschlüsse. So könne man beispielsweise Glasfaser nicht mit Kupferkabel vergleichen. Bei zweiterer Anschlussart, verlangsame sich die Geschwindigkeit Meter um Meter. Der Provider selbst könne dafür allerdings nichts. Auch fehlerhaftes Anschließen von Router & Co. könne zu schlechterem Internet führen. Im letzten Punkt muss man dem Verbund von Providern durchaus Recht geben. Möglicherweise müsste die Bundesnetzagentur zusätzlich zur Messung per Desktop-App auch eine Überprüfung der angeschlossenen Geräte sicherstellen, um eine Minderung zu rechtfertigen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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