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Bundesregierung hält an Facebookseite fest

Das Bundespresseamt hat bekanntgegeben, eine Verfügung des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber vorerst ignorieren zu wollen. Kelber hatte die Bundesregierung verpflichtet, ihre Facebookpräsenz innerhalb von vier Wochen aus Datenschutzgründen einzustellen.

Öffentlichkeitsarbeit vs. Datenschutz?

Nach einer längeren Auseinandersetzung hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verfügt, dass das Bundespresseamt den Betrieb der Facebookpräsenz der Bundesregierung innerhalb von vier Wochen einstellen muss, da er sowohl gegen die DSGVO als auch gegen das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz verstößt. Den Grund dafür sieht Kelber darin, dass Meta personenbezogene Daten ohne ausreichende Einwilligung verarbeitet und transferiert. Die Bundesregierung hätte mindestens eine individuelle Verarbeitungsvereinbarung mit Meta treffen müssen, was jedoch nicht geschehen ist.

Das Bundespresseamt hält dem nun entgegen, dass die Facebookseite einen integralen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit darstelle – und deshalb vorerst in Betrieb bleiben soll. Hierin könnte ein Statement hinsichtlich des Überwiegens des Informationsinteresses gegenüber den Datenschutzrechten der Nutzenden ausgemacht werden. Zur Datenschutzlage selbst äußerte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner sich hingegen nur verhalten: „Im Kern geht es um die Frage, ob Betreiber einer Facebook-Seite für die durch Facebook vorgenommene Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich gemacht werden können“. Der Bescheid Kelbers sei vor diesem Hintergrund genau zu prüfen. Auch die Option einer Klage halte die Regierung sich offen.

Verantwortung nur bei Meta?

Die Bundesregierung sei diesbezüglich der Auffassung, dass ausschließlich Meta für die Datenverarbeitung und im Sinne des Datenschutzrechts verantwortlich sei. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass der Bescheid hingenommen werden wird. Da er sich gegen eine Behörde richtet, darf Kelber im Falle einer Klage der Bundesregierung keinen direkten Vollzug des Verbots anordnen. Damit steht zu befürchten, dass eine lange gerichtliche Auseinandersetzung folgen wird, bis die Seite entweder vom Netz genommen oder dauerhaft rechtssicher betrieben wird.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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