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Rohingya: Schadensersatz von Facebook gefordert

Die Vertreibung der Rohingya aus Myanmar ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte, sondern auch ein Präzedenzfall für die Erörterung der Verantwortlichkeit digitaler Plattformen für die Dynamiken, die durch ihre Funktionsweise verstärkt werden. Von Facebook wird nun Schadensersatz in Höhe von 150 Milliarden US-Dollar gefordert.

Was ist geschehen?

Die muslimische Minderheit der Rohingya wurde weitgehend aus dem mehrheitlich buddhistischen Myanmar vertrieben. Bereits vor der Vertreibung kam es zu systematischen Diskriminierungen – Menschenrechte wurden Angehörigen der muslimischen Minderheit teilweise vorenthalten. In den letzten Jahren vor dem Militärputsch in Myanmar kam es zu einer deutlichen Verschärfung der Lage, die schließlich in die Vertreibung der Angehörigen der Minderheit mündete. UN-Menschenrechtskommissar Zeid Ra’ad Al Hussein bezeichnete das Vorgehen als beispielhaft für ethnische Säuberungen.

Welche Rolle spielt Facebook?

Facebooks Rolle bestand darin, Plattform des sich stetig steigernden Hasses zu sein. Über die Plattform des Meta-Konzerns riefen sowohl die Regierung Myanmars als auch nationalistische Parteien und buddhistische Vereinigungen zu Gewalt gegen Rohingya in Myanmar auf. Die nun in UK sowie in den USA eingereichten Klagen stellen die zentrale Rolle der Plattform heraus: Facebooks Algorithmus, der stumpf auf beständiges Wachstum ausgerichtet sei, habe massiv zur Verbreitung der Hassbotschaften und Gewaltaufrufe beigetragen und die Dynamik so noch weiter befeuert. Einem autokratischen Regime habe Facebook damit als williger Helfer zur Festigung der eigenen Machtposition gedient.

Reaktionen der UN

Geteilt wird diese Meinung unter anderem von den UN. Bereits in einem drei Jahre alten Bericht wird erwähnt, dass Facebook deutlich dazu beigetragen habe, die Lage in Myanmar zu verschlechtern. UN-Sonderberichterstatterin Yanghee Lee hatte damals davon gesprochen, Facebook sei zu einer Bestie geworden.
Ob die UN-Einschätzungen Einfluss auf die Entscheidungen der angerufenen Gerichte haben, bleibt abzuwarten. Interessant ist, dass Facebook nach US-Recht weitgehend vor Konsequenzen geschützt ist und nicht für geteilte Inhalte verantwortliche gemacht werden kann. Die Klagen beziehen sich daher auf Gesetze aus Myanmar.

Grundlegende Fragen

Gestellt sind mit den Klagen jedoch vor allem grundlegende Fragen, die darauf zielen, zu klären, inwiefern eine Plattform verantwortlich gemacht werden kann für Prozesse, deren Zustandekommen sie zwar nicht hervorruft, jedoch begünstigt. Die Entscheidung der Gerichte dürfte für die weitere Diskussion um Facebook und Co wegweisend sein.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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