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Sammelklage gegen Werbeabo bei Amazon Prime Video

Der Ärger war groß als Amazon im Februar 2024 plötzlich Aufpreis für eine werbefreie Nutzung des Streamingdienstes verlangte. Verbraucherschützern war das auf Anhieb ein Dorn im Auge. Nun hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Wer sich ebenfalls in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich dieser nun anschließen.

Amazon Prime Video vs. Verbraucherschützer

Im Februar führte Amazon Prime Video plötzlich und für viele unerwartet eine Splitting seiner Streamingabos durch. Gab es vorher nur ein Abomodell, unterscheidet der Tech-Konzern nun zwischen einem Abo mit Werbeunterbrechungen und einer werbefreien Version. Während das Werbeabo den Preis beibehält, verlangt Amazon für sein Abo ohne Reklame einen Aufpreis. Und nicht nur das.

Neben der Werbung soll das Basisabo auch unter Nachteilen in Sachen Bild- und Tonqualität leiden. Die Verbraucherzentrale Sachsen findet das Vorgehen rechtswidrig und sieht in dem Handeln des Tech-Konzerns eine versteckte Preiserhöhung. Weiterhin handelt es sich um eine wesentliche Änderung laufender Verträge. Eine Einwilligung der Kunden habe es hierzu nicht gegeben.

Nun soll ein Gericht klären, ob Amazon Prime Video wirklich zu diesem Vorgehen berechtigt war oder das Recht auf den Seiten der Verbraucherschützer liegt. Dabei sieht sich Amazon aber nicht nur der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber. Da die Verbraucherschützer Sammelklage eingereicht haben, ist es auch betroffenen Kunden möglich, als Kläger aufzutreten.

So nimmst du an der Sammelklage teil

Der Klage vor Gericht ging eine Abmahnung voraus, welche die Verbraucherzentrale vor einigen Woche gegen Amazon erwirkte. Doch die Unterlassungsklage zeigte keine Wirkung. Der Tech-Konzern änderte nichts an seiner neuen Abo-Strategie. Nun warten die Verbraucherschützer mit schwereren Geschützen auf und reichten Sammelklage ein. An dieser kannst auch du teilnehmen.

Solltest du dich den Klägern anschließen wollen, kannst du dich mit einem entsprechenden Formular auf der Webseite des Bundesjustizministeriums anmelden. Sollten die Verbraucherschützer siegreich sein, winkt dann eine teilweise Rückzahlung der Abogebühren von Amazon Prime Video. Allerdings musst du ein wenig Wartezeit in Kauf nehmen. Schließlich könnte das Verfahren Jahre dauern.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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