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Schwere Vorwürfe: Hat Google mit AMP wettbewerbswidrig gehandelt?

Die Vorwürfe wiegen schwer. Google soll sich mit der Einführung von AMP einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Konkurrenz erarbeitet haben. Ziel des Suchmaschinen-Giganten sei es wohl gewesen,  die eigene Werbeplattform bevorzugt zu behandeln. Nun wurde eine Kartellklage wegen Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht eingereicht.

Zwölf US-Bundesstaaten auf Klageseite

Was genau ist überhaupt AMP? Ausgeschrieben handelt es sich bei der Abkürzung um   Accelerated Mobile Pages. Ziel des Formates ist die Beschleunigung bestimmter Webseiten. Wer seiner Webseite also einen Geschwindigkeitsschub verpassen möchte, kann das Format AMP für kürzere Ladezeiten & Co. nutzen. Doch nun werden Vorwürfe laut, dass Google das hauseigene Format vor allem aus einem Grund eingeführt hat. Webseitenbetreiber sollten dazu bewogen werden, mehr Geld für Googles Werbenetzwerk auszugeben und die Konkurrenz außen vor zu lassen. Hierbei handelt es sich nur um einen Vorwurf, der von insgesamt zwölf US-Bundesstaaten hervorgebracht wird.

Diese möchten nicht länger untätig zusehen und ziehen nun vor Gericht. Eine Klage gegen den gigantischen Internet-Konzern wurde bereits eingereicht. Da bekanntermaßen in den USA auch Justiz-Dokumente leicht zugänglich sind, kann man mittlerweile einen Blick auf die Klage werfen, die Google auf der Anklagebank sieht. Dreh- und Angelpunkt seien laut dieser interne Dokumente, die aus dem innersten Kreis des Suchmaschinen-Riesen stammen müssen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass eine Einführung von AMP nur stattgefunden habe, um Google einen entscheidenden Vorteil zu verschaffen. Verleger sollten mit den Möglichkeiten von AMP gelockt und so zur Nutzung des hauseigenen Werbenetzwerks bewogen werden.

Drosselung von Webseiten ohne AMP?

Doch es steht noch ein weiterer Vorwurf im Raum. Google soll nämlich Unternehmen durch AMP nicht nur ermöglichen, ihren Internetauftritt zu beschleunigen und damit einen besseren Eindruck bei potentiellen Kunden zu hinterlassen. Obendrein soll das Unternehmen die Werbenden fast schon zur Nutzung von AMP nötigen, indem sie den Internetauftritt von Seiten ohne das schnelle Format kurzerhand drosselt. Wirft man einen Blick in die Klageschrift wird klar, dass es sich hierbei um eine Verzögerung von einer Sekunde handelt.

Das mag vielleicht nicht nach viel klingen, in der Praxis handelt es sich hierbei aber um einen deutlichen Nachteil. Insbesondere aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung der sogenannten User-Experience zählt bei modernen Internetauftritten jede Millisekunde. Nun stelle man sich einmal vor, dass Google mit seinem AMP-Format vor der Tür steht und eine weit schnellere Werbung verspricht. Natürlich wirkt der Turbo-Boost viel attraktiver, wenn die bisherige Seite ohnehin künstlich verlangsamt wird.

Header Bidding als veraltete Technik

Für Werbeanzeigen wird derzeit noch vornehmlich das sogenannte Header Bidding genutzt. Hierbei können Werbetreibende ihre Anzeigen gleich auf mehreren Webseiten präsentieren. Selbstverständlich spielt hier wieder der Vorwurf der Drosselung mit rein. Google präsentiert sein AMP als die schnelle Alternative zur „antiken“ Technik und punktet natürlich, wenn Werbeanzeigen auf Basis von Header Bidding weit schlechter performen. Die hervorgebrachten Kritikpunkte sind keineswegs neu. Wer sich ein wenig mit dem Thema Suchoptimierung auskennt, weiß genau, dass Google seit jeher in diesen Bereichen in rechtlichen Grauzonen agiert.

Experten warnten nicht ohne Grund bereits beim Release von AMP davor, dass dies negative Auswirkungen auf den gesamten Werbemarkt haben könnte. Doch das AMP-Format ist lediglich ein Puzzleteil des gesamten Problems. Beim Lesen der Klage stößt man auf weitere erschreckende Details, die auch uns Europäer betreffen. So soll der Internet-Konzern die in Europa geltenden Regeln zur E-Privacy erst verspätet eingehalten haben. Diese Verzögerungstaktik stellt nicht nur einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar, sondern sorgt abermals für einen gigantischen Wettbewerbsvorteil. Wir sind gespannt, wie sich Google zu den schweren Vorwürfen äußern wird. Bislang bleibt uns der Konzern noch eine Erklärung schuldig.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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