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Smart-TV-Hersteller laut Bundeskartellamt mit zahlreichen DSGVO-Verstößen

Laut der Sektoruntersuchung Smart-TVs (PDF) des Bundeskartellamts verstoßen nahezu alle internetfähigen Fernseher, die in Deutschland erhältlich sind, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die bereits im Dezember 2017 eingeleitete Untersuchung hat außerdem zahlreiche Mängel bei der IT-Sicherheit der Fernseher festgestellt und weitere Probleme wie „die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen im TV-Portal“ dokumentiert. Insgesamt hat die Kartellbehörde Geräte von 20 Marken untersucht.

Die beanstandeten Transparenzmängel, die die Privatsphäre der Nutzer schädigen können, gehen vor allem auf die Aufzeichnung des Fernsehverhaltens, der App-Nutzung sowie des Surf- und Klickverhaltens hervor. Einige der Smart-TVs zeichnen aber auch biometrische Daten wie die Stimme und die individuellen Cursorbewegungen auf, um Personen identifizieren zu können.

Datenschutzoptionen kaum auffindbar

Genutzt werden die erhobenen Daten zur Erstellung personalisierter Profile, die unter anderem der Ausspielung von Werbung dienen. Grundsätzlich lässt sich die Datensammlung bei den meisten Smart-TVs zwar deaktivieren, das Bundeskartellamts bemängelt aber, dass diese Option bei fast allen Geräten standardmäßig aktiv ist und die Deaktivierung in mehreren Menüebenen versteckt wird. Eine Information über die Datenschutzbestimmungen vor dem Kauf ist außerdem nahezu unmöglich.

Überdies bemängelt die Behörde die oft unklare Formulierung der Datenschutzbedingungen, in denen es beispielsweise heißt, dass  diese „für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten.“ Was damit genau gemeint ist, können Verbraucher aus den Informationen kaum verstehen. Auch welche Daten gesammelt werden, wie diese verarbeitet werden und welche Unternehmen darauf Zugriff erhalten, ist für gewöhnliche Nutzer kaum nachvollziehbar.

Seltene Updates und Mängel bei der Sicherheit

Viele Smart-TV-Produzenten, darunter auch Unternehmen aus dem Premiumsegment, sind laut der Sektoruntersuchung Smart-TVs außerdem bei der IT-Sicherheit nachlässig. Besonders verbindliche Angaben zur Laufzeit von Software-Aktualisierungen fehlen bei allen Unternehmen. Verbraucher können beim Kauf somit nur raten, wie lange ihr Gerät Updates erhält und sicher online betrieben werden kann.

Die Bundesbehörde verlangt deshalb, dass Nutzer über „die extensive Datensammlung und -verarbeitung“ durch Geräte im Internet der Dinge besser aufgeklärt werden müssen. Dazu soll die Politik verpflichtende Angaben erlassen, mit denen Kunden sich bereits vor dem Kauf informieren können. Datenschutzstandards könnten laut der Behörde zum Beispiel über Bildsymbole verdeutlicht werden. Zusätzlich soll ein „klarer gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers auch gegenüber dem Hersteller auf Software-Updates“ geschaffen werden, um eine Mindestnutzungsdauer für Smart-TVs und andere Geräte am Internet zu ermöglichen.

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