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Texas vs. Google: Datenschutz nicht gegeben?

Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton hat eine umfassende Klage gegen Google vorgelegt. Er wirft Google vor, biometrische Daten zu sammeln und zu katalogisieren, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen – und vergleicht Googles Gesichtserkennung in der Klageschrift mit Saurons Auge.

Biometrische Profile ohne Zustimmung

Kern der Klage ist der Vorwurf, Google lege ohne die Zustimmung der Betroffenen biometrische Profile an. Eine solche Praxis verstößt gegen texanische Datenschutzgesetze. Konkret bezieht Paxton sich in der Klageschrift auf Googles Fotodienst, Googles Sprachassistenzprogramm und die Produkte der Smarthomemarke Nest, die ebenfalls zum Googlekonzern Alphabet gehört.

Bezüglich des Sprachassistenzprogramms wird darauf verwiesen, dass dieses die Stimmen aller im Raum befindlicher Personen aufnehme und verarbeite – ohne eine Einwilligung aller Personen einzuholen. Nötig ist das, um die stimmabhängige Personalisierungsfunktion anbieten zu können: Googles Assistent variiert in seiner Funktionsweise abhängig von personenbezogenen Einstellungen und muss Personen daher erkennen können – wozu eine Auswertung der Stimme nötig ist. Hier scheint Paxtons Vorwurf folglich zutreffend zu sein.

Die beiden anderen konkret benannten Programme bieten eine Funktion an, bei der Fotos nach darauf abgebildeten Personen gebündelt werden. Hierzu ist die Anwendung einer Gesichtserkennungsfunktion nötig – und das erfolgt wiederum ohne explizite Zustimmung aller abgebildeten Personen. Bezüglich der Kamera der Nest-Produkte weist Paxton in der Klageschrift ferner darauf hin, dass diese permanent alle Gesichter aller sich in ihrem Wirkbereich aufhaltenden Personen scanne und dabei biometrische Profile anlege. Er bezeichnet die Kamera aufgrund dieser Funktion als „modernes Auge Saurons“. Sie überwache den Raum permanent und warte darauf, bekannte Gesichter zu identifizieren. Problematisch ist all das wiederum, da auch Menschen betroffen sind, die nicht zum Nutzendenkreis der Geräte zählen und folglich nie ihre Einwilligung in das Scannen ihrer Gesichter erteilt haben.

Immer mehr Klagen in den USA

Texas‘ Generalstaatsanwalt Paxton ist bekannt dafür, mit maximaler Härte gegen Tech-Konzerne vorzugehen. So legte er in den letzten Jahren bereits einige weitreichende Klagen gegen Google und Facebook vor. Auch gegen Facebook ist er aufgrund der Anlegung biometrischer Profile ohne Einwilligung vorgegangen. Auch der Bundesstaat Illinois hatte aufgrund dieser Funktion Facebooks ein Verfahren eröffnet, das mit einer Zahlung von 650 Millionen Dollar durch das Unternehmen endete.

Google wies die Vorwürfe Paxtons unterdessen bereits zurück. Gegenüber dem Wall Street Journal sprach ein Sprecher des Unternehmens davon, Paxton stelle die Funktionsweise der Produkte in der Klageschrift falsch dar.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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