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EU Copyright – Google zeigt Ergebnisse ohne Bilder, Überschriften und Vorschau

Die im Zuge der EU Copyright Reform eingeführt „Linksteuer“ könnte das Aussehen der Suchergebnisse schon bald deutlich verändern. Eine Vorschau von Google zeigt schon jetzt, welche Folgen die Einführung des Gesetzes haben könnte.

Die Verhandlungen um die Einführung und die Ausgestaltung des Copyright Reform befinden sich derzeit in Brüssel im Endstadium. Besonders relevant für Unternehmen wie Google und Co. sind dabei Artikel 11 und 13, die dazu führen würden, dass ein Leistungsschutzrecht, ähnlich wie das bereits in Deutschland geltende, in der gesamten EU eingeführt werden würde. Außerdem wären Plattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter dazu verpflichtet alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. In der Praxis ist dies aufgrund der gigantischen Anzahl an Uploads nur durch automatische Filter möglich. Sollte Google die Suchergebnisse weiterhin wie bisher anzeigen wollen würde der Konzern bei einer Umsetzung der Urheberrechtsreform nach ihrem derzeitigen Stand mit sämtlichen Verlagen kostenpflichtige Lizenzverträge abschließen müssen, um weiterhin die Ergebnisse mit einem Bild und der üblichen Vorschau anzeigen zu dürfen. Die zusätzliche Einnahmequelle soll die Interessen der Verlage schützen, die laut Ansicht einiger Politiker und Verleger durch Google benachteiligt werden.

Die von Google angefertigten Screenshots zeigen, welche Informationen die Suchmaschine durch die Einführung des Gesetzes in Zukunft nicht mehr anzeigen dürfte. Die Google Suche wäre damit zumindest im Nachrichten- und Newsbereich praktisch nicht mehr nutzbar. Je nachdem wie umfangreich das Leistungsschutzrecht eingeführt wird, wäre es möglich, dass die Suchergebnisse in Zukunft nur noch aus URLs ohne jegliche zusätzliche Information bestehen würden. Der Suchende müsste somit rein zufällig in den Suchergebnissen Links anklicken und darauf hoffen die benötigten Informationen zu finden. Dabei handelt es sich jedoch um einen Extremfall, der weder für Google noch für die Verleger wünschenswert ist, da auch die Medien so mit hohen Traffic-Verlusten rechnen müssten. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Leistungsschutzrecht nicht in vollem Umfang umgesetzt wird und auch weiterhin einige Informationen wie zumindest die Artikelüberschrift in den Suchergebnissen auftauchen werden. Google hat bereits angekündigt, dass ein umfassendes Leistungsschutzrecht dazu führen würde, dass der Konzern innerhalb der EU sein Google News Angebot einstellen würde. Ob die Konzerne dadurch wirklich mehr Geld verdienen, was aus ihrer Sicht das Ziel des Leistungsschutzrechts ist, ist ebenfalls fraglich.

Wünschenswert ist daher für beide Seiten ein Kompromiss, der es Google weiterhin ermöglicht sinnvolle Suchergebnisse anzuzeigen, ohne dabei zu stark von der Arbeit der Verlage zu profitieren und der den Verlagen weiterhin Besucherströme über die Suchmaschine garantiert.

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