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TU München: Gerichtsurteil bestätigt Ablehnung von KI Essay

Die TU München lehnte einen Studienbewerber ab, da dieser offenbar ein Essay mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI) erstellen ließ. Nun bekommt die Universität Rückdeckung vom zuständigen Verwaltungsgericht.

KI erstellte höchstwahrscheinlich das Essay

KI im Allgemeinen und Chatbots im Besonderen stellen mittlerweile ein gesamtgesellschaftliches Phänomen dar. So stellen sich Viele nicht nur die Frage, welchen Einfluss ChatGPT beispielsweise auf die künftige Entwicklung des Arbeitsmarktes haben wird. Auch in der Bildung spielt das Thema eine große Rolle. Schließlich dürfte es ein offenes Geheimnis sein, dass sich Schüler und auch Studenten Unterstützung von den künstlichen Intelligenzen einholen. Einem angehenden Master-Studenten hat das nun den Studienplatz gekostet. Im Rahmen eines Bewerbungsprozesses für einen Master-Studiengang nutzte dieser nämlich mutmaßlich einen Chatbot.

Die Universität wurde skeptisch und wies den Bewerber sogleich ab. Dies geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervor. Angaben der für den Bewerbungsprozess zuständigen Professoren zufolge war das Essay schlicht und ergreifend zu perfekt als dass es von einem Bachelor-Studenten stammen könne. Das galt nicht nur für die Grammatik, sondern auch den Satzbau und die Gestaltung des Textes. Grund für die Skepsis könnte auch die Tatsache sein, dass das Essay nicht in Deutsch, sondern in Englisch verfasst wurde. Viel wichtiger als die ausufernde Perfektion des Textes dürfte aber wohl die Vorgeschichte des Bewerbers sein.

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Der bisherige König im Bereich der KI basierten Chatbots.

Dieser habe Angaben der Universität zufolge nämlich bereits im Jahr zuvor eine Bewerbung eingereicht. Das Essay, welches er bei seiner ersten Bewerbung einreichte, war jedoch deutlich schlechter als das seines Neuversuchs. Aus Sicht der Professoren würde es an ein Wunder grenzen, wenn ein Mensch innerhalb von nur einem Jahr derart starke Verbesserungen erzielen könne. Dementsprechend machten sie das, was echte Wissenschaftler auszeichnet: Die Probe aufs Exempel. So gaben die Professoren ganz einfach die Aufgabenstellung bei ChatGPT ein und warfen einen Blick auf das Ergebnis. Dieses entsprach zu großen Teilen dem Essay des Bewerbers.

Ein wichtiges Urteil

Mit der Ablehnung auf Grundlage einer angeblichen KI Nutzung wollte sich der Bewerber allerdings nicht zufrieden geben. Er zog vor das zuständige Verwaltungsgericht München und musste auch dort eine Schlappe einstecken. Das Gericht gab der TU München nämlich kurzerhand Recht wie aus dem Urteil hervorgeht. Aus Sicht des Bewerbers scheint die Überprüfung durch die Professoren keinerlei Beweiskraft zu haben. Vielmehr sieht er sich als benachteiligt an. Schließlich könne eine Ablehnung nicht mit der zu hohen Qualität seines Essays begründet werden. Weiterhin bemängelt er, dass es an Beweisen fehle und lediglich Vermutungen aufgestellt werden. Das Gericht konnte er damit offenbar nicht überzeugen. Dieses verließ sich auf die Erfahrung und Sachkenntnis der Professoren.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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