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Urheberrecht: Einigung zwischen Google und französischer AFP erzielt

Zwischen Google und der AFP (Agence France-Presse) scheint es nach langem Streit endlich zu einer gütlichen Einigung gekommen zu sein. Inhalt der Auseinandersetzung war die mutmaßliche Verletzung von Leistungsschutzrechten durch den Suchmaschinen-Giganten. Nun scheinen sich Google und die französische Nachrichtenagentur über Regeln der Vergütung geeinigt zu haben.

Urheberrechtsverletzung im Fokus

Dreh- und Angelpunkt der langandauernden Auseinandersetzung zwischen den beiden waren die im Raum stehenden Urheberrechtsverletzungen seitens Google. Die AFP hatte dies in den vergangenen Monaten mehrfach angeprangert. Der AFP sollen von Googles Seite nun Vergütungen für entsprechende Leistungsschutzrechte zustehen. Wie es im französischen Gesetz so vorgesehen ist, steht der Nachrichtenagentur dies für die kommenden fünf Jahre zu.

Endlich eine Einigung

Sicherlich werden sowohl der Suchmaschinenriese als auch das Konglomerat aus verschiedenen französischen Nachrichtendiensten nun mindestens drei Kreuze machen. Schließlich war die Auseinandersetzung für beide Seiten nicht nur zeit- und nervenraubend. Man wird auch davon ausgehen können, dass es sich um eine teure Streitigkeit gehandelt hat. Vor einem Gericht hat diese nicht stattgefunden. Man habe sich vielmehr gütlich einigen können. Dabei haben die beiden Parteien auf Grundlage der französischen Wettbewerbsbehörde gehandelt.

Der AFP-Chef Fabrice Fries zeigte sich selbstverständlich sehr erfreut darüber, dass die von Google „gestohlenen“ Inhalte nun endlich auch als wertvolle Informationen anerkannt werden. Ein ähnlich positives Zeichen kam auch vom französischen Google-Chef Sébastien Missoffe. Er möchte mit dem Vertragsinhalt noch einmal bekräftigen, dass es Google wichtig sei, sich in Frankreich sowohl mit Nachrichtenagenturen als auch mit wichtigen Verlegern zu einigen. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es dem Unternehmen lieber gewesen wäre, mit weniger finanziellem Aufwand davonzukommen.

Kriterien bereits im Januar festgelegt

Wie die Vergütung von Inhalten genau vonstatten gehen soll, haben beide Parteien nach eigenen Angaben bereits im Januar diesen Jahres festgelegt. Hierbei wurde beschlossen, dass sich der Suchmaschinenriese aus den USA um die Aushandlung einzelner Verträge zu kümmern hat. Wie hoch die jeweilige Vergütung bei der Verwendung fremder Inhalte schlussendlich ausfallen soll, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Parameter wie die Nutzerzahl eines Nachrichtendienstes oder aber die Anzahl täglich veröffentlichter Artikel spielt dabei eine Rolle. Doch wofür genau muss Google denn nun bezahlen? Die AFP war erbost darüber, dass die Suchmaschine in ihren Ergebnissen quasi kostenfrei Informationen einsehbar gemacht hat, die nicht nur bloße Links oder kurze Absätze waren.

Im Endeffekt gelangten User gar nicht mehr auf die Nachrichtenseite, sondern sammelten sich die wichtigsten Infos in der Zusammenfassung von Google zusammen. Mit der 2019 in Kraft getretenen Novelle des europäischen Urheberrechts wurden genau diese Szenarien auch endlich in das veraltete Urheberrecht unserer Gefilde überführt. Digitale Leistungsrechte wurden bis dahin eher stiefmütterlich behandelt. Ursprünglich wehrte sich Google gerichtlich gegen die geforderten Zahlungen. Nachdem das zuständige Berufungsgericht in Paris jedoch der AFP Recht gegeben hatte, blieb dem kalifornischen Internetkonzern nichts anderes mehr übrig als sich der Zahlung für Leistungsrechte hinzugeben. Ein richtiges und wichtiges Zeichen auch für andere in Europa tätige Verlage und Agenturen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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