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Verbraucherzentrale NRW verklagt Telekom, Telefónica und Vodafone

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Telekom, gegen Telefónica und gegen Vodafone. Alle drei Kommunikationsbetreiber geben Positivdaten an Auskunfteien weiter – und verstoßen damit gegen die DSGVO.

Datenübermittlung ohne Einwilligung

Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, der Grund für die Klage gegen die drei Kommunikationsunternehmen bestehe in der Weitergabe von Positivdaten an Auskunfteien. Bei sog. Positivdaten handelt es sich nicht um Informationen über ausgebliebene Zahlungen, sondern um ganz allgemeine Daten. Zu diesen Daten zählen etwa Informationen darüber, wann wer einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, legte in einer Mitteilung dar, warum ein solches Vorgehen problematisch ist: „Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden“. So kann etwa das häufige Wechseln von Verträgen dazu führen, dass eine Person als unzuverlässig gilt und künftig abgewiesen wird – obwohl alle vertraglichen Vereinbarungen jederzeit eingehalten wurden.

Verstoß gegen DSGVO

Zentral hinsichtlich des Vorwurfs der Verbraucherzentrale NRW ist dabei der Umstand, dass die Übermittlung der Positivdaten ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt(e). Schuldzinski zufolge ist das der DSGVO folgend unzulässig. Die Auskunfteien und die übermittelnden Unternehmen haben zwar wirtschaftliche Interessen an der Weitergabe der Daten; die persönlichen Interessen der Betroffenen überwiegen diese ökonomischen Interessen jedoch, sodass die Übermittlung zunächst unzulässig ist. Schuldzinski wies ferner darauf hin, dass auch bei erfolgter Einwilligung Transparenz herrschen müsse. So müsste jederzeit die Möglichkeit bestehen, die Einwilligung ohne daraus sich ergebende Nachteile zurückzuziehen. Bisher standen eher soziale Medien wie Facebook aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen im Fokus der Gerichte. Der aktuelle Fall zeigt, dass von der DSGVO nicht nur das Internet berührt ist.

Angaben der Verbraucherzentrale NRW zufolge ist der nun erfolgten Klage vor dem Landgericht München eine Abmahnung gegen die drei genannten Unternehmen vorausgegangen, die jedoch nicht zu einer Verhaltensänderung führte. Nach einer Entschädigung, die die Telekom im Streit mit der EU-Kommission zu Jahresbeginn erhielt, folgt damit nun eine Hiobsbotschaft für das Unternehmen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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