Das wird die Kaffeekasse der Telekom sicherlich freuen. Nachdem das Gericht der europäischen Union eine bereits ergangene Strafzahlung des Telekommunikations-Konzerns im Nachgang reduziert hat, gibt es nun nämlich eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Millionen Euro.
Telekom vs. EU Kommission
Doch wie kommt die Entschädigung zustande? Im Fokus der Betrachtung liegt ein Jahre zurückliegender Sachverhalt. Im Jahr 2014 wurde der Telekom eine saftige Strafzahlung in Höhe von knapp 31 Millionen Euro aufgebrummt. Grund hierfür war die mutmaßlich markbeherrschende Stellung, die das Unternehmen aus Sicht der EU Kommission in der Slowakai innehatte und gleichsam missbrauchte. Selbstverständlich wehrte sich das Telekommunikationsunternehmen gegen die Vorwürfe und ging gerichtlich dagegen vor. Obwohl der Internet-Gigant bereits die geforderte Strafe zahlte, sah er sich dennoch siegessicher.
Im Jahr 2018 kam es dann zum Urteil des Gerichts der europäischen Union. Dieses gab den Vorwürfen der EU Kommission statt. Allerdings mit Einschränkungen. So wies das Gericht die Kommission an, die geforderte Strafzahlung zu reduzieren. Anstelle der ursprünglich geforderten 31 Millionen Euro, solle man lediglich 19 Millionen Euro Bußgeld fordern. Die Kommission kam der Forderung der Richter selbstverständlich nach und zahlte der Telekom die zu viel gezahlten 12 Millionen Euro kurzerhand zurück. Dabei „vergaß“ das EU-Gremium jedoch eine Kleinigkeit…
Schwerwiegende Verzugszinsen
Was die EU Kommission nämlich kurzerhand unter den Tisch kehren wollte, waren die Verzugszinsen. In den vier Jahren hatten sich derer nämlich stolze 1,75 Millionen Euro angesammelt. Nachvollziehbar, dass die Telekom dies nicht auf sich sitzen lassen wollte und sogleich ihr Recht einforderte. Die Kommission zeigte sich allerdings nicht einsichtig und verneinte die Aufforderung seitens der Telekom. Diese ging gerichtlich dagegen vor und hat nun vom Gericht der europäischen Union Recht bekommen. Ob dieses Urteil allerdings final ist, muss man bezweifeln. Schließlich steht der EU Kommission nun noch der Weg zur nächsthöheren Instanz in Form des europäischen Gerichtshofs (EuGH) offen.
Mehr als Zinsen gibt es nicht
Offensichtlich witterte die Telekom die Chance, aus dem Rechtsstreit noch mehr herauszuholen. Kurzerhand forderte das Unternehmen zusätzlich zu den Verzugszinsen auch noch einen umfangreichen Schadensersatz. Dieser Forderung gab das Gericht allerdings nicht statt. Schließlich konnte die Telekom keinen Beweis für etwaige Schäden vorweisen.