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Verbraucherzentrale strebt Klage gegen Parship an

Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte mit einer Klage, Kunden ermöglichen jederzeit aus dem Vertrag mit der Partnervermittlung Parship auszutreten. Aktuell müssen die Nutzer hier noch eine Frist einhalten, welche sich nach der Mitgliedschaftsdauer richtet.

Musterfeststellungsklagen für die Ungültigkeit der AGBs

Ziel der Klage ist, dass die AGBs von Parship für unwirksam erklärt werden. Dafür will der vzbz (Verbraucherzentrale Bundesverband) eine Musterfeststellungsklage einreichen. Mitglieder bei der Online-Partnervermittlung, welche sich für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entschieden haben, müssen abgesehen von der Kündigungsfrist, auch die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft beachten. Dies kann schnell dazu führen, dass sich die Mitgliedschaft, mal eben um einen gewissen Zeitraum verlängert. Das können sechs, zwölf oder gar vierundzwanzig Monate sein. Nach dem vzbz ist das nicht rechtens, weshalb der Verband eine Musterfeststellungsklage einreichen will. So soll erreicht werden, dass die AGBs der Online-Partnervermittlung unwirksam werden. Dann könnten die Kunden auch zu jedem Zeitpunkt aus dem Vertrag austreten. Nach den aktuellen AGBs von Parship ist die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der Mitgliedschaft möglich. Dabei muss die Kündigungserklärung in Textform erfolgen, also demnach per E-Mail, Fax oder Post.

Beteiligten sich genügend Betroffene, so kann der vzbz die Musterfeststellungsklage einreichen, um die AGBs für unwirksam zu erklären. Der Verband ruft daher die Verbraucher auf, welche Betroffen sind, sich beim Verband zu melden und ihre Situation zu beschreiben. Hierfür entstehen weder Kosten, noch sich die Verbraucher zu irgend etwas verpflichtet. Ist die Klage des vzbz erfolgreich, so würden die Betroffenen eine Erstattung erhalten. Referent Henning Fischer vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das Ganze folgendermaßen: „Kunden geben Parship ihr Innerstes preis, sie müssen dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen“.

Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Die Klage des ezbz wäre nach einer Einreichung, dann für Parship nicht der erste Gang vor ein Gericht. Erst im vergangenen Jahr war die Online-Partnervermittlung Gegenpartei vor Gericht. Die Entscheidung viel dann im Oktober 2020, so stellte das Gericht fest, wenn ein Widerruf der Mitgliedschaft fristgerecht erfolgt, so ist auch der anteilige Mitgliedschaftsbeitrag dem Kunden zu erstatten. Als Musterfall diente dabei nach Informationen der Verbraucherzentrale Bremen der eines Verbrauchers, welche eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft abschloss und den geschlossenen Vertrag nach vier Tagen widerrufen wollte. Die Partnervermittlung verlangte von dem Verbraucher daraufhin einen Wertersatz in Höhe von 392,96 Euro, wobei eine Mitgliedschaft für den gesamten Zeitraum 523,95 Euro gekostet hätte. Nach dem Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Bremen ist „Diese Forderung unverhältnismäßig hoch in Anbetracht der bis dahin erbrachten Dienstleistung“. Diese Ansicht vertrat auch der EuGH und gab dem Klägern recht.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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