Temu konnte seinen Kopf nun offenbar doch aus der Schlinge ziehen. Sah es vor ein paar Wochen noch so aus, als müsste der chinesische Onlineversandhändler vor Gericht, hat sich die Situation nun grundlegend geändert. Die Verbraucherzentrale möchte nämlich auf ihre geplante Klage verzichten – zumindest dann, wenn Temu sich an gewisse Auflagen hält.
Temu will sich bessern
Vor einigen Wochen berichteten wir, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Klage gegen den Onlineversandhändler Temu plant. Dahinter steckten gleich mehrere Gründe. Neben einer fragwürdigen Rabattpolitik waren es auch verwirrende Bewertungen und manipulative Kaufanreize, welche die Verbraucherschützer auf den Plan riefen.
Die Abmahnung zeigt nun offenbar Wirkung. Schließlich hat Temu reagiert und laut VZBV eine Unterlassungserklärung abgegeben. Aus dieser geht hervor, dass das chinesische Unternehmen künftig die von den Verbraucherschützern monierten Praktiken unterlassen werde. So soll es beispielsweise keine sogenannten Dark Patterns mehr geben.
Hier wird dem Kunden suggeriert, dass von einem bestimmten Produkt nur noch wenige Artikel übrig sind und andere Kunden diese bereits im Warenkorb liegen haben. Weiterhin soll es bei der Anzeige von Rabatten in Zukunft auch mehr Klarheit geben. So verpflichtet sich Temu deutlich zu machen, wofür der Preisnachlass denn nun eigentlich gilt. Insbesondere die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ist dabei Gang und Gäbe.
VZBV zieht sich zurück
Angesichts der offensichtlichen Besserungsabsichten von Temu zeigt sich auch der VZBV zufrieden. Vorerst zumindest. Schließlich handelt es sich bei der nun abgegebenen Unterlassungserklärung um einen außergerichtlichen Erfolg. Das spart beiden Parteien nicht nur jede Menge Geld, sondern sorgt auch dafür, dass es deutlich schneller zu einer Abänderung der fragwürdigen Geschäftspraktiken des Shops kommt.
So hätte ein Gerichtsprozess sicherlich viel Zeit in Anspruch genommen. Doch welche Sicherheiten hat der VZBV denn nun eigentlich, dass Temu über kurz oder lang nicht doch zu den bewährten Geschäftspraktiken zurückkehrt? In der Unterlassungserklärung haben sich beide Parteien auf eine Vertragsstrafe geeinigt. Sollte Temu also gegen die Vorgaben verstoßen, droht eine empfindliche Geldstrafe.