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Verbraucherzentrale erteilt Temu eine Abmahnung

Amazon ist noch immer der unangefochtene Platzhirsch im Bereich der Onlinemarktplätze. Doch die Konkurrenz schläft nicht. Insbesondere Billig-Anbieter aus Fernost erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dazu gehört auch Temu. Doch mit rechte Dingen scheinen die Geschäftspraktiken des Händlers nicht zuzugehen. Schließlich hat das erfolgreiche Unternehmen mit Sitz in China nun von der Verbraucherzentrale eine Abmahnung erhalten.

Temu soll für Verunsicherung sorgen

Im Fokus der Verbraucherschützer steht derzeit Temu. Der chinesische Billig-Marktplatz punktet hierzulande mit wahren Kampfpreisen, bei denen andere Händler nicht mithalten können. Doch hinter der strahlenden Fassade scheinen massive Probleme zu herrschen, wie die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Ramona Pop nun gegenüber der Funke Mediengruppe zum Ausdruck gebracht hat. Der Verbraucherschützerin zufolge sorgt Temu bei seinen Kunden zunehmend für Verunsicherung.

Dabei werden Käufer mit „willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs“ schlicht „übervorteilt“. Das mag für Laien auf den ersten Blick nach einem Gewinn für die Kundschaft klingen. Doch dem ist leider nicht so. Schließlich soll Temu mit seinen Praktiken Angaben des Bundesverbandes zufolge gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen. Diese soll der Marktplatz nun aufgeben. Im Fokus der Verbraucherzentralen stehen dabei unter anderem „Dark Patterns“.

Druck bei Verbrauchern durch „Dark Patterns“

Von „Dark Patterns“ spricht man dann, wenn Verkäufer mit vermeintlich zeitlich begrenzten Angeboten Druck auf die Verbraucher ausüben. Temu ist in dieser Hinsicht ein echter Profi. So fordert der Marktplatz seine Kunden beispielsweise dazu auf, sich mit dem Kauf zu beeilen, da bereits eine bestimmte Anzahl anderer Kunden den Artikel im eigenen Warenkorb haben. Damit schürt der Shop die Angst, dass ein Produkt womöglich vergriffen sein könnte, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Im Zuge dessen sehen sich viele Verbraucher einem spontanen Kaufdruck ausgesetzt. Das ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Pop verdeutlicht diesbezüglich: „In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, an die sich alle Unternehmen halten müssen.“. Doch das ist nicht das einzige Problem, das die Verbraucherschützerin zu monieren hat. Weiterhin soll Temu aus ihrer Sicht „Greenwashing“ betreiben, indem vermeintliche Versprechen zu Umwelt- und Klimaschutz gemacht werden.

Droht Temu ein Verfahren?

Angaben des Händlers zufolge soll der Versand an eine Abholstelle im Gegensatz zur Lieferung nach Hause „klimafreundlich“ sein. Da die Produkte allerdings zum Großteil ohnehin aus China kommen, hat die Versandart für die Ökobilanz kaum Auswirkungen. Für Temu ist das Ganze hingegen von Bedeutung. Schließlich dürfte der Versand zu einer Abholadresse mitunter deutlich günstiger für das Unternehmen sein. Das ist nur ein Beispiel für die Intransparenz des Unternehmens. Laut den Verbraucherschützern ist bereits das Fundament des Onlinemarktplatzes für Verbraucher nur schwer zu durchschauen.

Geblendet von hohen Rabatten und vermeintlich guten Produktbewertungen schlagen Verbraucher hier zu, obwohl sie ohne den entsprechenden Druck womöglich anders entschieden hätten. Pop plädiert deshalb für einen höheren Schutz für die Verbraucher und einen strengeren Umgang mit Temu. So könnte dem Onlineversandhändler womöglich bald eine Klage drohen. Dies wäre nämlich der nächste Schritt im Anschluss an die Abmahnung. Angesichts des überbordenden Erfolgs des Billig-Marktplatzes scheint es Stand jetzt aber eher unwahrscheinlich, dass sich an dem Grundkonzept etwas ändern wird.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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