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Western Digital zahlt 2,7 Millionen US-Dollar wegen fehlender Angaben

Der Hersteller von Festplattenlaufwerken und Speicherprodukten Western Digital wurde wegen fehlender Angaben in Datenblättern seiner NAS-Festplatten verklagt. Durch eine außergerichtliche Einigung zahlt der Hersteller nun insgesamt 2,7 Millionen US-Dollar an die Betroffenen.

Versteckter Wechsel

Grund für die Sammelklage ist der Wechsel der Aufzeichnungstechnik bei den NAS-Festplatten und die fehlende Angabe in den Datenblättern. Hier hat Western Digital von Conventional Magnetic Recording (CMR) auf die günstigere Aufzeichnungstechnik Shingled Magnetic Recording (SMR) umgestellt. Dieser versteckte Wechsel kostet den Hersteller nun mehrere Millionen US-Dollar.

Die Umstellung der Technik lief anscheinend schon seit ein paar Jahren. So wurden die Festplatten aus der WD-Red-Serie einfach auf die SMR-Technik umgestellt, eine Änderung in den Datenblättern der betroffenen Festplatten fand dabei allerdings nicht statt. Damit fehlte es an der Offenlegung der Änderung. Bei der SMR-Technik werden die Datenspuren wie Dachschindel überlagert und dies führt insbesondere bei RAID-Rebuilds zu Problemen. Entweder ist eine Durchführung dann gar nicht erst möglich oder diese nimmt mehrere Stunden Zeit in Anspruch. Dazu kommt auch eine leicht verwirrende Werbung durch Western Digital, weil der Hersteller seine HDDs aus der WD-Red-Serie für (NAS-)Netzwerkspeicher bewirbt und die bei RAID-Verbünden üblich sind.

Außergerichtliche Einigung

Die Einigung über die Ausgleichszahlungen an die Betroffenen konnte außergerichtlich erzielt werden. Geeinigt hat sich der Hersteller mit den gegnerischen Anwälten der Sammelklage auf eine Ausgleichssumme in Höhe von 2,7 Millionen US-Dollar. Dieser Einigung muss nun ein kalifornisches Gericht nur noch zustimmen, damit diese wirksam wird. Erfolgt die gewünschte Zustimmung, erhält jeder Kläger der Sammelklage 4 bis 7 US-Dollar je betroffener Festplatte, welche im Zeitraum von Oktober 2018 bis zum Tag der Zustimmung durch das Gericht gekauft wurde. Dabei werden in Einzelfällen bis zu 85 Prozent des Kaufpreises erstattet, also höchstens 153 US-Dollar. Am höchsten fallen hier jedoch die Gerichts- sowie Anwaltskosten aus.

Deutsche Nutzer gehen leer aus

Betroffene Festplattenbesitzer in Deutschland erhalten keine Ausgleichszahlung, da die Sammelklare nur für die betroffenen Nutzer in den USA gilt. Jedoch verpflichtet sich der Hersteller, die verwendete Technik bei den Festplatten nun anzugeben. Allerdings wird dies mittlerweile schon gemacht nachdem die Beschwerden eingetroffen sind. Für Nutzer die explizit eine Festplatte mit der CMR-Technik haben wollen, hat der Hersteller nun direkt die WD Red Plus Serie eingeführt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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