Google hat im Namen YouTubes Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereicht. Gezielt wird mit der Klage vor allem auf die Pflicht zur Datenweitergabe ans Bundeskriminalamt sowie auf das Gegenvorstellungsverfahren.
YouTube will keine Meldepflicht gegenüber dem BKA
Die neu eingeführte Pflicht für große Internetplattformen, gesetzwidrige Beiträge nicht nur zu löschen, sondern unaufgefordert zusammen mit personenbezogenen Daten der jeweiligen Nutzerin bzw. des jeweiligen Nutzers an das Bundeskriminalamt zu melden, wurde bereits vor der nun eingereichten Klage scharf kritisiert. Vor allem netzpolitisch aktive Vereine verwiesen in der Vergangenheit darauf, dass auf diesem Wege eine umfassende Verdachtsdatenbank beim BKA entstehe, die massenhaft persönliche Daten zu unterschiedlichsten Menschen umfasse und für die es keine Löschfrist gebe. Ferner wurde darauf verwiesen, dass die Plattformen selbst nicht zweifelsfrei einordnen könnten, welche Beiträge tatsächlich gegen geltendes Recht verstießen – was dazu führen könnte, dass zahlreiche Daten zu Personen, die den legalen Bereich nicht verlassen haben, beim BKA landen könnten. Wesentliche Datenschutz- und Rechtsstaatlichkeitsaspekte wären damit untergraben.
YouTube möchte nun erreichen, dass die Pflicht, die zum 1. Februar 2022 in Kraft treten soll, aufgehoben wird. Neben einem Eilantrag, der YouTube von der Pflicht befreien soll, hat Google auch ein Hauptsacheverfahren angestrengt, das zu einer umfassenden Klärung der Regelung führen soll. Mit einer Entscheidung im Eilverfahren ist in zwei bis drei Monaten zu rechnen. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfte hingegen frühestens in einem Jahr fallen.
Ein Sprecher Googles stellte klar, dass Google zwar dazu beitragen wolle, Hasskriminalität im Netz zu verhindern, gleichzeitig aber massive Bedenken gegen die Regelung habe: Das Gesetz führe dazu, „dass sie [YouTube und Co] automatisch, massenhaft und vorratsmäßig Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden übermitteln müssen, ohne rechtliche Anordnung und ohne Wissen der Betroffenen, basierend alleine auf der Vermutung der Rechtswidrigkeit“, was Googles Auffassung nach „im Widerspruch zu verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten“ steht.
Klage auch gegen Gegenvorstellungsverfahren
Die Klage richtet sich daneben auch gegen das Gegenvorstellungsverfahren. Die Regelung zu diesem Verfahren verpflichtet YouTube und Co dazu, Entscheidungen zum Löschen oder Nicht-Löschen gemeldeter Beiträge bei Widerspruch gegenüber den Betroffenen in jedem Einzelfall zu begründen. Die Unternehmen werden dabei verpflichtet, die Identität der beschwerdeführenden Person zu schützen und nicht versehentlich an von der Löschung betroffene Personen weiterzuleiten. Google sieht hierin eine staatliche Aufgabe, die per Gesetz an Privatunternehmen ausgelagert werde. Das Unternehmen stellte ferner heraus, dass eine vollständige Anonymität nicht zu gewährleisten sei, was Nutzerinnen und Nutzer, die etwa rechtsextremistische Beiträge meldeten, einer Gefahr aussetze, müsse die daraufhin erfolgte Löschung gegenüber der Person, die diesen Beitrag erstellt hat, begründet werden.
Darüber hinaus sind auch europarechtliche Aspekte berührt, da Google in seiner Klage außerdem auf das Herkunftslandprinzip verweist, das nur in begründeten Ausnahmefällen verletzt werden dürfe. Demnach müsste für Google irisches und nicht deutsches Recht gelten.