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BAföG Rückzahlung: Das musst du wissen!

Studieren ist in Zeiten stetig steigender Lebenshaltungskosten inzwischen zu einem teuren Vergnügen geworden. Damit Studenten parallel zum Studium keinen Vollzeitjob absolvieren müssen, um das Ganze zu finanzieren, wurde im Jahr 1971 erstmalig das sogenannte BAföG eingeführt. Hier gewährt der Staat beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die Dauer des Studiums eine attraktive finanzielle Unterstützung. So soll man sich aufs Wesentliche konzentrieren können. Doch ein vollumfängliches Geldgeschenk ist das Ganze keineswegs. Vielmehr muss es nach der Studienzeit zu einem großen Teil zurückgezahlt werden. Was es dabei zu beachten gilt und wie du bei der BAföG Rückzahlung kräftig sparen kannst, erklären wir dir.

BAföG Rückzahlung: Pflicht entfällt bei Azubis

In Deutschland soll die Möglichkeit zum erfolgreichen Ausbildungs- und Studienabschluss nicht vom Geldbeutel abhängen. Aus diesem Grund führte die Politik bereits in den 1970ern das BAföG ein. Hinter dem Kürzel steht der Begriff „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Schlussendlich tut das BAföG genau das, was der Name verspricht. Es stützt Azubis und Studenten während ihrer Ausbildung finanziell. So können sie sich auf die Ausbildung beziehungsweise das Studium konzentrieren, ohne sich weitreichend über eine monetäre Absicherung den Kopf zu zerbrechen. Doch wie hoch fällt die Unterstützung aus?

Bafög Rückzahlung

Das BAföG lässt sich in zwei Teile unterteilen. Zum Einen handelt es sich beim BAföG um ein Geldgeschenk seitens des Staates. Für die Politik ist das ein gutes Investment. Schließlich scheitert dank BAföG die Möglichkeit zur Ausbildung nicht am Geldbeutel. Das ist zumindest in der Theorie der Fall. Mit dem 50% umfassenden Geldgeschenk geht der Staat also aktiv gegen den grassierenden Fachkräftemangel vor. Doch natürlich gibt es nicht die gesamte Finanzspritze geschenkt. Vielmehr setzt sich das BAföG zur einen Hälfte aus Geldgeschenk und zur anderen Hälfte aus zinslosem Darlehen zusammen. Angesichts des niedrigen Alters, das viele Azubis haben, gilt dies allerdings nur bei Studenten.

Bafög Rückzahlung
Für viele ist Ausbildung oder Studium ohne staatliche Förderung nicht möglich.

Azubis müssen das vom Staat gewährte Geld nicht zurückzahlen. Beim sogenannten Schüler-BAföG handelt es sich nämlich um einen reinen Zuschuss seitens des Staates. Studenten hingegen müssen 50% der bezogenen BAföG-Summe zurückzahlen. Das kann mitunter zu einer großen finanziellen Belastung werden. Schließlich bedeutet ein Studienabschluss keineswegs in jedem Fachgebiet auch ein entsprechend hohes Einstiegsgehalt. Das Risiko vor einer wirtschaftlichen Schieflage minimiert der Staat deshalb auch insofern als dass es eine Maximalhöhe an zurückzuzahlenden Leistungen gibt. Diese liegt bei etwa 10.000 Euro, was natürlich kein Pappenstiel ist.

BAföG Rückzahlung: Behördenkommunikation ist wichtig

Wenn alles gut läuft, hält jeder Student am Ende des Studiums den langersehnten Abschluss in den Händen. Bis es soweit ist, solltest du stets im Hinterkopf behalten, wer dir das BAföG gewährt. Wie sooft im Leben solltest du dich nämlich auch mit diesem Geldgeber gut stellen. Das beinhaltet unter anderem auch die Tatsache, dass du das Bundesverwaltungsamt stets über Änderungen deiner persönlichen Daten in Kenntnis setzt. Diese Behörde ist für die Auszahlung des BAföG verantwortlich und im Zusammenhang mit der finanziellen Ausbildungsförderung auch dein Ansprechpartner.

Dementsprechend darfst du auch erwarten, dass früher oder später ein Bescheid der Behörde in deinem Briefkasten landet. Da sich während des Studiums gerne mal die Adresse ändert und ein Umzug an den nächsten anknüpft, solltest du deshalb unbedingt beachten, dass das Amt jederzeit über deinen gegenwärtigen Wohnort bescheid weiß. Das erleichtert nicht nur die Kommunikation für die Behörde, sondern spart dich auch eine Zusatzgebühr in Höhe von 25 Euro. Diese berechnet das Bundesverwaltungsamt nämlich, wenn es deine Adresse ermitteln muss.

BAföG Rückzahlung: Wann muss man zahlen?

Dreh- und Angelpunkt bei der Rückzahlung des BAföG ist die Regelstudienzeit. Ist die Regelstudienzeit deines Erststudiums abgelaufen, gibt es nämlich auch kein BAföG mehr. Doch wann muss man das vom Staat gewährte Geld denn zurückzahlen? In der Regel flattert der Rückzahlungsbescheid viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit in deinem Briefkasten ein. Das sollten nicht nur potentielle Langzeitstudenten im Auge behalten, sondern auch diejenigen, die sich im Laufe ihrer universitären Ausbildung doch noch für einen anderen Studiengang entscheiden. Schließlich beginnt die Dauer hier bei Aufnahme des Erststudiums. Gehen wir einmal davon aus, dass du ein Studium in BWL (Betriebswirtschaftslehre) aufnimmst. Hier liegt die Regelstudienzeit derzeit bei sechs Semestern für den Bachelor.

Bafög Rückzahlung

Das bedeutet, dass du knapp siebeneinhalb Jahre nach Aufnahme des Studiums mit einem entsprechenden Bescheid rechnen musst. Ob du an den Bachelor direkt den Masterstudiengang anknüpfst ist für die sogenannte Förderungshöchstdauer im Übrigen egal. Diese bezieht sich stets auf die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs. Um die Höchstdauer der Förderung nicht aus den Augen zu verlieren, solltest du deine Bescheide vom BAföG stets gut erreichbar aufbewahren. Ist der Bescheid zur Rückzahlung bei dir eingeflattert, kannst du aus diesem entnehmen, wann die Rückzahlung beginnt. In der Regel ist dies fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer der Fall. In unserem Beispiel müsstest du acht Jahre nach Aufnahme des Studiums mit der Rückzahlung rechnen.

BAföG Rückzahlung: Der gefürchtete Bescheid

Viele Menschen, die während des Studiums BAföG erhielten, blicken nicht selten mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf die Studienzeit zurück. Natürlich ist das universitäre Leben häufig mit einer gewissen Leichtigkeit, Partys und tollen Menschen verbunden. Doch durch die zeitliche Begrenzung der BAföG-Unterstützung mischt sich unter das Ganze auch eine Extraportion Zeitdruck. Schließlich ist die Furcht bei vielen groß, das Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren zu können und ohne finanzielle Stütze dazustehen.

Einige werden das aber sicher positiv sehen. Schließlich sorgt eine gesunde Portion Zeitdruck dafür, dass man sich im Studium noch mehr Mühe gibt. Ein großes Ärgernis ist aber sicherlich mit dem Zeitpunkt verbunden, zu dem es Post vom Bundesverwaltungsamt gibt. Dieses lässt dir nämlich gleich zwei Bescheide zukommen, aus denen hervorgeht wie viel Rückzahlung du zu welchem Zeitpunkt zu leisten hast. Im Rahmen eines Feststellungsbescheids führt die Behörde dabei noch einmal im Detail auf, welche Leistungen du erhalten hast. Dabei wird aufgeschlüsselt, welcher Anteil als Zuschuss vom Staat gilt und wie hoch die Summe des zinslosen Darlehens ist.

Bafög Rückzahlung

Auf der anderen Seite gibt der Rückzahlungsbescheid Aufschluss darüber, wie sich die Behörde die Rückzahlung wünscht. Hierfür wird ein detaillierter Tilgungsplan aufgeschlüsselt. Aus diesem geht hervor, wann die erste und wann die letzte Rückzahlung fällig wird. Obendrein befindet sich im Rückzahlungsbescheid auch eine Alternative zur Ratenzahlung. Schließlich lässt sich das Darlehen bei Bedarf auch in Form einer Einmalzahlung zurückzahlen. Das ist regelmäßig mit einer großen Ersparnis verbunden. Wie du sparen kannst, wenn es um die BAföG Rückzahlung geht, klären wir im Folgenden.

Weitere Ratgeber:

BAföG Rückzahlung: Nutze das Sparpotential

Sicherlich freut sich niemand über einen Rückzahlungsbescheid. Doch der Staat bietet diesbezüglich ein paar Sparmöglichkeiten, die du im Hinterkopf behalten solltest, wenn die Rückzahlung ansteht. So ist das Modell der Ratenzahlung keinesfalls alternativlos. Du kannst den Drops auch mit einem Mal lutschen und das gewährte Darlehen in Gänze zurückzahlen. Es ist sogar ratsam, dies zu tun, da das Ganze von staatlicher Seite dahingehend honoriert wird, als dass du einen saftigen Rabatt erhältst. Dementsprechend beinhaltet der Rückzahlungsbescheid auch gleich ein Angebot auf die Rückzahlung in Form einer vorzeitigen Tilgung.

Bafög Rückzahlung

Solltest du die gesamte Darlehenssumme bis zum eigentlichen Beginn der Tilgungsphase zurückzahlen, profitierst du von einem saftigen Nachlass. Diese Chance solltest du dir auf keinen Fall entgehen lassen. Deshalb raten wir dir dringend dazu, bereits frühzeitig jeden Monat ein paar Euro zu sparen, um die vorzeitige Rückzahlung zu erleichtern. Am besten funktioniert das natürlich dann, wenn du frühzeitig den Berufseinstieg wagst. Dass sich das Ganze auf jeden Fall lohnt, haben wir für dich einmal im Rahmen einer Beispielrechnung zusammengetragen.

Beispielrechnung

Lisa hat nach erfolgreichem Antrag auf BAföG den Zuspruch zu einer Gesamtunterstützung in Höhe von 10.000,00 Euro erhalten. Während 5.000,00 Euro eine staatliche Förderung darstellen, handelt es sich bei den übrigen 5.000,00 Euro um ein zinsloses Darlehen. Im Frühjahr 2017 nimmt sie ihr Erststudium (BWL Bachelor) auf. Die Regelstudienzeit und damit auch die Förderungshöchstdauer endet im Frühjahr 2020. Damit ereilt Lisa im Herbst 2024 der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser sieht vor, dass sie die 5.000,00 Euro ab Frühjahr 2025 in Raten zurückzahlen soll. Obendrein ergibt sich aus dem Schreiben aber auch die Möglichkeit, das Darlehen vor Frühjahr 2025 zu tilgen und damit zu sparen. Laut BAföG-Rechner der Stiftung Warentest umfasst die Summe der Rückzahlung dann nur noch 4.350,00 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von satten 650,00 Euro.

BAföG Rückzahlung: Du sparst auch bei hohen Summen

Ein hohes Sparpotential ergibt sich nicht nur dann, wenn sich deine Darlehenssumme im Rahmen des Normalen bewegt. Auch bei hohen BAföG-Schulden kannst du kräftig sparen. Das liegt unter anderem daran, dass es ein sogenanntes Rückzahlungsmaximum gibt. Dieses liegt bei 10.010,00 Euro. In der Praxis sieht das wie folgt aus. Solltest du eine BAföG-Zahlung von insgesamt 25.000,00 Euro erhalten haben, ergibt sich eigentlich ein zinsloses Darlehen in Höhe von 12.500,00 Euro. Dieses musst du allerdings nicht in voller Höhe zurückzahlen, da das Rückzahlungsmaximum unter diesem Betrag liegt. Hier kannst du bei einer vorzeitigen Rückzahlung sogar noch einmal deutlich mehr sparen. Übertragen wir das Ganze auf das oben beschriebene Beispiel, fällt die Rückzahlungssumme bei vorzeitiger Tilgung auf 7.857,85 Euro anstelle von 10.010,00 Euro.

Fazit: Rückzeitige Rückstellungen bilden

Es ist verständlich, dass die meisten ihr Studium in vollen Zügen genießen möchten und nicht an den „Ernst des Lebens“ denken möchten. Doch früher oder später ist leider auch das spannende, erfahrungsreiche und spaßige Studentenleben vorbei. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, solltest du nicht nur ausgiebig für Prüfungen lernen, sondern auch dein BAföG im Hinterkopf behalten. Selbstverständlich lässt sich das Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren bequem zurückzahlen. Doch eine frühzeitige Zahlung birgt ein wirklich großes Sparpotential, das du unbedingt ausschöpfen solltest. Insbesondere bei hohen BAföG-Schulden ist der Unterschied schier gigantisch. Wir empfehlen dir deshalb, nach Möglichkeit bereits während des Studiums Rücklagen zu bilden. Sollte das finanziell nicht möglich sein, bleiben dir vielleicht bei schnellem Studienabschluss ein paar Berufsjahre, um für die vorzeitige Rückzahlung sparen zu können.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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