In vielen Unternehmen dürfen sich Arbeitnehmer nicht nur über Gehaltszahlungen freuen. Ihnen ist es zusätzlich möglich, Geld in Form vermögenswirksamer Leistungen zu erhalten. Letztere kann man in Form eines Bausparvertrags oder eines ETF-Sparplans anlegen. Dieser Beitrag informiert Leser über letztgenannte Variante im Detail. Diesbezüglich ist anzumerken, dass sich dieser Schritt vor allem in jungen Jahren lohnt.
Dadurch zeichnen sich vermögenswirksame Leistungen aus
Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um eine häufig als „Geldgeschenk“ angesehene Leistung, welche Anlegern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Der betreffende Betrag wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt, wobei dieses dem privaten Vermögensaufbau dient. Dafür erfreuen sich heute ETF-Sparpläne großer Beliebtheit. Anleger dürfen sich bei ihnen nämlich langfristig über eine hohe Rendite freuen.
So kommen Angestellte an das Geld
Es findet bei VL eine Auszahlung von bis zu 40 Euro pro Monat statt. Allerdings nehmen viele Arbeitnehmer diese Leistung heute immer noch nicht in Anspruch. Die Beantragung gestaltet sich allerdings sehr einfach und schnell. Man braucht dafür auch kein Vorwissen – am besten hält man sich an die folgende Vorgehensweise:
- Einen passenden Sparplan wählen
Im ersten Schritt geht es immer darum, sich einen VL-fähigen Sparplan auszusuchen. Dabei ist ebenfalls darauf zu achten, dass dieser den eigenen Bedürfnissen und Sparzielen gerecht wird.
- Den Sparplan abschließen
Jetzt können Interessenten das Finanzprodukt abschließen. Dies ist bei den meisten Anbietern heute unkompliziert online möglich. Dafür gibt man dem Anbieter seine persönlichen Daten und die monatliche Einzahlung bekannt. Anschließend unterzeichnet man den Sparplan-Vertrag.
- Den Arbeitgeber über den Vertragsabschluss informieren
Zu guter Letzt informiert man den Arbeitgeber über den Sparplanvertrag. Dafür legt man diesem eine Kopie des unterzeichneten Dokuments vor. So ist es dem Unternehmen fortan möglich, die VL auf direkt an den Sparvertrag zu überweisen.
So ist es um die Sperrfrist bestellt
Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass VL-Sparpläne eine Sperrfrist von sieben Jahren haben. Werden also sechs Jahre lang Beträge in diese eingezahlt, ruhen die Produkte anschließend weitere zwölf Monate. Danach können Anleger frei über ihr Erspartes verfügen – mit Abzügen schlagen sie sich dabei nicht herum.
Manche VL-Anbieter können dabei mit einer Förderung punkten, während andere keine Förderung ermöglichen. Wichtig ist jedoch auch, dass keinesfalls alle Banken oder Online-Broker die Anlage von VL anbieten (siehe „VL-Sparen Trade Republic“ und „Trade Republic vermögenswirksame Leistungen mit ETFs“). Nichtsdestotrotz gibt es heutzutage eine breite Palette an interessanten Anbietern für die Anlage.
Bei der Sperrfrist ist wichtig: In Einzelfällen ist es möglich, den Vertrag vor dem Anlauf der Frist zu kündigen. Allerdings muss die betreffende Person dann auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten. Besonders hoch fällt der Zuschuss vom Staat aber nur bei Geringverdienern und Auszubildenden aus. Hat man also ohnehin ein hohes Einkommen, kann sich der frühzeitige Ausstieg aus dem VL-Sparplan durchaus lohnen. Manchmal verrechnet das Institut sogenannte Vorfälligkeitsgebühren für die frühzeitige Vertragsauflösung. Ob diese tatsächlich anfallen, hängt jedoch vom Anbieter selbst und von den Gründen für die Kündigung ab. Es empfiehlt sich vor diesem Schritt also auf jeden Fall, einen Blick in den Vertrag zu werfen. Auf diese Weise lassen sich unnötige Ausgaben weitgehend vermeiden.
Wem ist der Abschluss eines VL-Sparplans zu empfehlen?
Es sollte kein Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme der VL verzichten. Ein Sparplan erweist sich hier als optimale Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum hinweg Vermögen aufzubauen. In der Regel fällt die Rendite bei diesem Finanzprodukt besonders hoch aus.
Besonders Auszubildende sollten den Abschluss eines VL-Sparplans in Erwägung ziehen. Denn diese Personengruppe darf sich zusätzlich über eine hohe staatliche Prämie freuen.
Die monatliche Summe aufstocken
Einige Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sich das Anlegen eines VL-Sparplans für sie langfristig auszahlt. Denn in einigen Branchen erhalten Sparer lediglich einen Zuschuss im einstelligen Bereich. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, die betreffende Summe auf eigene Faust aufzustocken. Schon mit geringen Beträgen lässt sich hier ein beachtlicher Effekt erzielen – das gilt vor allem dann, wenn man das Geld tatsächlich über mehrere Jahre hinweg einzahlt.
Arbeitnehmer müssen sich jedoch darauf einstellen, dass sich ihr Nettogehalt durch die VL leicht verringert. Dies liegt daran, dass man auf den Arbeitgeberzuschuss Sozialabgaben und Steuern zahlen muss.
Warum sind ETF-Sparpläne so beliebt?
VL werden heute immer öfter in Form von ETF-Sparplänen angelegt. Denn bei dieser Option haben Anleger die beste Aussicht auf Gewinne. Man investiert hier in passiv verwaltete Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden. Erwirbt man ein ETF, ist man indirekt Besitzer verschiedener Aktienanteile. Sparer sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass nicht jeder ETF-Sparplan für VL zugelassen ist. Man sollte daher ausreichend Zeit in die Suche nach einem passenden Finanzprodukt investieren. So trifft man in puncto VL-Sparplan eine gut durchdachte Wahl.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Abschluss eines VL-Sparplans. Die Einzahlung des Sparbetrags erfolgt in diesem Fall durch den Arbeitgeber. Es besteht hier zusätzlich die Möglichkeit, die betreffende Summe durch persönlich aufzustocken. Zugriff auf das Ersparte haben Anleger in der Regel nach sieben Jahren.