Monat für Monat bucht die GEZ, mittlerweile offiziell unter dem Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice firmierend, Gebühren ab – und zwar bei allen Haushalten in Deutschland. Kündigen lässt die GEZ sich nicht so einfach, denn es besteht ein rechtlicher Zwang, die Rundfunkgebühr zu bezahlen. Wer sich weigert, kann durchaus im Gefängnis landen. Doch gibt es Schlupflöcher oder Ausnahmefälle, in denen man die GEZ kündigen kann? Wir verraten es im vorliegenden Artikel!
GEZ-Pflicht in Deutschland
Die GEZ wurde im Jahr 1973 als gemeinsame Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet und hat seit dem ersten Januar 1976 die entsprechenden Gebühren eingezogen. Zum Jahr 2013 wurde die GEZ durch den Beitragsservice ersetzt. Einher ging das mit einer Änderung des Beitragsmodells. Wurden die Beiträge zuvor auf der Grundlage der Anzahl der in einer Wohnung wohnenden Personen und der dort befindlichen Empfangsgeräte berechnet, so wird seit 2013 ein Pauschalbetrag pro Haushalt erhoben. Grundlage der Tätigkeit der GEZ bzw. des Beitragsservices ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zwischen allen sechzehn Bundesländern geschlossen wurde. In ihm werden neben der Beitragspflicht auch das konkrete Erhebungsmodell und die Höhe des Beitrags festgelegt.
Rechtlich besteht daher eine Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das bedeutet auch, dass es nicht einfach möglich ist, die GEZ zu kündigen. Dass der Staat den Zahlungszwang im Zweifelsfalle durchsetzt, haben einige Extrembeispiele in der Vergangenheit gezeigt. So saß etwa Georg Thiel, der die Zahlung ebenso wie eine von ihm in diesem Zusammenhang geforderte Vermögensauskunft verweigerte, rund ein halbes Jahr im Gefängnis.
Begründet wird die Pflicht primär damit, dass nur so eine umfassende Information der Bevölkerung möglich sei. Tatsächlich werden mit der Rundfunkgebühr alle öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland finanziert, etwa die ARD, die jüngst eine Tonspur für klare Sprache entwickelt hat. Mitfinanziert wird damit jedoch neben dem Informations- auch das umfassende Unterhaltungsangebot dieser Medien.
GEZ kündigen – ist das möglich?
Das bedeutet jedoch nicht, dass der entsprechende Staatsvertrag keine Ausnahmen von der Zahlungspflicht vorsähe. Unter ganz bestimmten Bedingungen ist es möglich, die GEZ zu kündigen. Möglich ist das in den folgenden Fällen:
- Umzug zu einer anderen Person, die den Beitrag zahlt
- Umzug ins Ausland
- Umzug in eine Pflege- oder Betreuungseinrichtung
- Tod
Darüber hinaus ist eine Befreiung von der GEZ möglich, wenn die betreffende Wohnung ein Zweitwohnsitz ist und am Erstwohnsitz die Rundfunkgebühr bezahlt wird.
GEZ abmelden: Vorgehen
Der Weg zur GEZ-Kündigung bzw. -Befreiung ist geregelt. So stellt der Beitragsservice ein Online-Formular zur Verfügung, das genutzt werden muss, um alle nötigen Daten zu übermitteln und den Grund der Befreiung anzugeben. Um die Abmeldung durchführen zu können, benötigst du deine Beitragsnummer sowie eine Bescheinigung über den Umzug bzw. über den Zweitwohnsitzstatus oder den Tod der beitragszahlenden Person.