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Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster abgeben

In Deutschland sind laut § 18 UStG (Umsatzsteuergesetz), mit Ausnahme der in § 19 UStG definierten Kleinunternehmer (Umsatz unter 22.000 Euro), alle Unternehmen verpflichtet regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Die in der Regel monatlichen Zahlungen ermöglichen dem Staat regelmäßige Einnahmen während des gesamten Jahres und minimieren das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls der Unternehmen.

Eine Umsatzsteuervoranmeldung bringt durch ihre Vorauszahlungen aber auch aus unternehmerischer Perspektive Vorteile, weil sie die Steuerlast gleichmäßig verteilt und eine einzelne große Zahlung am Jahresende ersetzt. Außerdem können Unternehmen ihre gezahlte Vorsteuer durch diese Regelung ebenfalls zeitnah vom Finanzamt zurückerhalten.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen?

In Deutschland müssen alle natürlichen und rechtlichen Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit wie zum Beispiel Streamer auf twitch.tv ausüben, eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Davon gibt es lediglich drei Ausnahmen.

  • Bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1.000 Euro im Vorjahr kann das zuständige Finanzamt auf Nachfrage ein Unternehmen von der Pflicht eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben befreien. Es ist dann nur noch eine jährliche Umsatzsteuererklärung nötig.
  • Einige Berufsgruppen (Ärzte, Versicherungsmakler, Physiotherapeuten …) müssen unabhängig von der ihrer Umsatzhöhe keine Umsatzsteuer berechnen und somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
  • Kleinunternehmer und Freiberufler, die im Vorjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hatten, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Wie wird eine Umsatzsteuervoranmeldung erledigt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung darf ausschließlich online eingereicht werden. Nur in Härtefällen ist auf Antrag eine Sonderregelung möglich, die es erlaubt, die Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform zu erledigen.

Um die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch einzureichen, ist die kostenlose Steuererklärungssoftware ELSTER nötig. Außerdem benötigen Unternehmen ein ELSTER-Zertifikat, das als „digitale Unterschrift“ des Unternehmens dient und die Echtheit der Steuerdaten bestätigt.

Nach der Anmeldung und der Bestellung des Zertifikats benötigt der Versand in der Regel zwei bis vier Wochen. Die eigentliche Umsatzsteuervoranmeldung kann dann über ELSTER eingereicht werden. Viele Unternehmen empfinden diese Methode aufgrund der langsamen Bereitstellung des Zertifikats und der unkomfortablen ELSTER-Software allerdings als sehr störend.

Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster möglich?

Glücklicherweise bieten inzwischen Tools wie FastBill die Möglichkeit eine Umsatzsteuervoranmeldung online einzureichen, ohne dass der störende Authentifizierungsprozess von Elster Online genutzt werden muss. Stattdessen kann die Buchhaltungs- und Steuersoftware direkt zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung genutzt werden, ohne dass der Umweg über Elster Online nötig ist. Ein eigenes Zertifikat und die damit verbundene Wartezeit sowie der zusätzliche Aufwand entfallen somit.

Umsatzsteuervoranmeldung mit FastBill erledigen

Die deutsche Buchhaltungs- und Steuersoftware FastBill ermöglicht es in allen Tarifen die Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das zuständige Finanzamt zu schicken. Wird FastBill für die Umsatzsteuervoranmeldung genutzt, ist kein eigenes ELSTER-Zertifikat nötig.

Schritt 1.) Die Funktion zur Umsatzsteuervoranmeldung befindet sich im Bereich „Finanzen“ und kann über den Button „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ aufgerufen werden. Bei der ersten Nutzung ist dieser Bereich leer, später werden hier bereits übermittelte Umsatzsteuervoranmeldungen als PDF-Datei gespeichert. Enthalten sind dabei nur echte Übertragungen an das Finanzamt und keine Testberichte der Software.

Schritt 2.) Um eine neue Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen, muss auf der Seite „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ der Button „Neu erstellen“ genutzt werden. Dieser öffnet ein Formular, in dem eingetragen wird, für welchen Zeitraum die Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden soll.

Schritt 3.) Anschließend werden in einem weiteren Formular die steuerlichen Informationen und die Geschäftsadresse hinterlegt. Für weitere Umsatzsteuervoranmeldungen werden diese Daten auf den in Deutschland gehosteten Servern von FastBill gespeichert.

Anschließend müssen noch das Bundesland und das zuständige Finanzamt aus einer Liste gewählt werden, um zum nächsten Schritt zu gelangen.

Schritt 4.) Nun erfolgt die eigentliche Umsatzsteuervoranmeldung, in der die Umsätze aufgeteilt nach ihren jeweiligen Steuersätzen eingetragen werden.

Schritt 5.) Im finalen Schritt erfolgt die Überprüfung der Daten. Fehler können hier noch korrigiert werden, bevor die Übermittlung an das Finanzamt über den Button „Übermittlung starten“ beginnt. In der Übersichtstabelle kann nun überprüft werden, ob die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgreich zum Finanzamt geschickt wurde oder ob es bei der Übermittlung ein Problem gab.

Rechtliche Hinweise zur Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster

Fastbill.de und andere Anbieter von Steuertools bieten lediglich Hilfsmittel an, die das Einreichen einer Umsatzsteuervoranmeldung erleichtern können. Ob die steuerlichen Daten und die Höhe der Umsatzsteuer korrekt eingereicht wurden, liegt aber weiterhin in der Verantwortung des Unternehmens. Eine Absicherung gegenüber eventueller Versäumnis-, Zins- oder Strafzahlungen bieten die Tools also nicht. Durch ihre simplen Menüs und die intelligente Führung durch die Umsatzsteuervoranmeldung sollten allerdings keine Fehler auftreten.

Fazit zur Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster

Steuertools wie FastBill sind für alle Unternehmer, die verpflichtet sind, monatliche eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, eine sinnvolle Investition. Lange Wartezeiten auf das ELSTER-Zertifikat und die Verwendung der unkomfortablen Software können so umgangen werden.

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In Deutschland sind laut § 18 UStG (Umsatzsteuergesetz), mit Ausnahme der in § 19 UStG definierten Kleinunternehmer (Umsatz unter 22.000 Euro), alle Unternehmen verpflichtet regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Die in der Regel monatlichen Zahlungen ermöglichen dem Staat regelmäßige Einnahmen während des gesamten Jahres und minimieren das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls der Unternehmen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung bringt durch ihre Vorauszahlungen aber auch aus unternehmerischer Perspektive Vorteile, weil sie die Steuerlast gleichmäßig verteilt und eine einzelne große Zahlung am Jahresende ersetzt. Außerdem können Unternehmen ihre gezahlte Vorsteuer durch diese Regelung ebenfalls zeitnah vom Finanzamt zurückerhalten.
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