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Zum Weltfrauentag: Razzien wegen Hassrede gegen Frauen

In den letzten Jahren hat der Hass gegen Frauen im Internet spürbar zugenommen. Gegen die Täter lässt sich meist wenig tun, da diese zum großen Teil anonym im Netz agieren. Scheinbar zumindest. Pünktlich zum Weltfrauentag hat das Bundeskriminalamt (BKA) nun nämlich eine große Razzia durchgeführt, um ein Zeichen gegen den Hass zu setzen und einige Täter dingfest zu machen.

Perfektes Timing für Razzia gegen Hassrede

Heute, am 8. März, feiern wir den Weltfrauentag. Während viele Frauen heute sicherlich einen Blumenstrauß von ihren Liebsten erhalten, dürfte es wiederum andere geben, die sich mit schlimmen Beleidigungen im World Wide Web herumschlagen müssen. Leider handelt es sich bei letzterem um ein tagtägliches Phänomen, das in den letzten Jahren in sozialen Netzwerken massiv zugenommen hat. Besser hätte das Timing des BKA für seine bundesweite Razzia gegen Frauenhass also wohl kaum sein können.

hassrede

In insgesamt elf Bundesländern verschafften sich die Beamten eigenen Angaben zufolge Zutritt zu Wohnungen, in denen dringend Tatbeschuldigte wohnen. Dabei soll es zu insgesamt 45 Vernehmungen sowie Wohnungsdurchsuchungen gekommen sein. Hinter der Aktion steht nicht allein das BKA. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main habe man die Aktion akribisch geplant und heute durchgeführt.

Hassrede gegen Frauen ist strafbar

Es ist traurig, dass man heutzutage noch klarstellen muss, dass Beleidigungen gegen Frauen strafbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese auf offener Straße oder im Internet stattfinden. Leider fühlen sich im scheinbar sicheren Raum des World Wide Web und der entsprechenden Anonymität viele Täter jedoch pudelwohl bei ihren Äußerungen. Frei von der Leber weg kommt es in sozialen Netzwerken zu wüsten Beschimpfungen. Wie das Ganze strafrechtlich zu beurteilen ist, stellt ein Urteil des OLG Köln aus dem Jahr 2020 klar. Kommt es zu einer pauschalen Verunglimpfung von Frauen, ist möglicherweise der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Widerwärtige Inhalte

Im Fokus der Beamten stehen Täter in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Diese sollen nicht „nur“ Hassrede im Netz geteilt haben. Es soll auch um die Befürwortung von Vergewaltigungen und sogar weitergeleitete Videos von Folter oder gar Tötungen von Frauen gehen. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren habe man eingeleitet. Holger Münch, Präsident des BKA, verspricht sich vom heutigen Tag eine große Signalwirkung. Er erklärte, dass man „bewusst in die Räume des Hasses“ gehe und „Taten und Täter“ feststellen werde. Man hole „sie aus der Anonymität und ziehe sie zur Rechenschaft“.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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