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Gerichtsentscheidung: Internetprovider können Porno-Portale sperren

Ein Gerichtsbeschluss hat nun die lange umstrittene Frage der Vereinbarkeit zwischen Jugendschutz und frei zugänglichen Porno-Portalen geklärt. Laut der Richter sind die Portale dazu gezwungen, einen Jugendschutz zu gewährleisten, indem sie eine Altersverifikation durchführen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann es zu einer Sperrung der Website kommen.

Pornoseiten unzureichend geschützt

Der Gerichtsbeschluss hat weitreichende Folgen für eine Vielzahl in Deutschland zugänglicher Webseiten mit pornografischem Inhalt. Schließlich müssen all diejenigen, die bislang noch keinen Weg der Altersverifikation eingebunden haben, Angst vor einer Speere haben. Wer zuwiderhandelt, verstößt gegen deutschen Jugendschutz. Die Pflicht zum Altersnachweis fußt nun auf einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Im Fall ging es um die Landesanstalt für Medien NRW und den Betreiber eines Porno-Portals mit Sitz auf Zypern. Die Landesanstalt für Medien NRW untersagte der Porno-Webseite einen weiteren Betrieb und bekam für diese Entscheidung nun Rückendeckung seitens der Rechtsprechung. Allerdings handelt es sich hierbei zunächst nur um das Eilverfahren. Für ein abschließendes Urteil müssen wir noch die Hauptverhandlung abwarten.

Altersüberprüfung ist alternativlos

Es verwundert wohl kaum, dass sich die Landesanstalt für Medien NRW über das vorläufige Urteil des Gerichts sehr erfreut zeigt. Schließlich hat dies zur Folge, dass Betreiber einschlägiger Porno-Portale nun dafür sorgen müssen, dass eine entsprechende Altersverifikation stattfindet. Auch, wenn es sich lediglich um ein „Vorurteil“ seitens des Gerichts handelt, müsse man dieses bereits als Vorboten für das schlussendliche Urteil sehen. Schließlich zeigt sich die Einschätzung der Richter bereits im Eilverfahren derart eindeutig, dass ein Abweichen sehr unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grund sollten entsprechende Webseiten-Betreiber nun eine zuverlässige Altersüberprüfung einrichten, wenn sie ihren Internetauftritt auch in Deutschland zur Verfügung stellen wollen.

Bei Zuwiderhandlung droht Sperre

Die Reaktion der Porno-Portale kann nun in zweierlei Form geschehen. Die Landesanstalt für Medien NRW, vertreten vom Chef Tobias Schmid, fordert

„…die Porno-Plattformen erneut auf, unmittelbar den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten“.

Dabei ist es denkbar einfach, dieser Forderung nachzukommen. So sagt Schmid weiterhin:

„Das Einzige, was sie hierfür tun müssen, ist eine wirksame Alterskontrolle einzuführen. Alternativ können sie auch die Verbreitung des Angebots in Deutschland einstellen.“

Jugendschutz gilt auch für nicht-deutsche Betreiber

Die Betreiber mit Sitz auf Zypern wehrten sich gegen Forderungen der Landesanstalt für Medien NRW. Insbesondere im Bereich des Jugendschutzes müsse man sich als nicht-deutscher Betreiber nicht an die deutschen Vorgaben handeln, argumentierten sie. Doch das Gericht erteilte den entsprechenden Eilanträgen eine Absage. So sei der Schutz auch dann anwendbar, wenn die Portale nicht in Deutschland betrieben werden. Dabei machte das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch noch einmal klar, dass dies keineswegs gegen EU-Recht oder gar Völkerrecht verstoßen würde.

Herkunftslandprinzip gilt nicht

Im Rahmen seines Eilantrags argumentierten die zypriotischen Gesellschaften mit ihrer Herkunft. So sei es das ansonsten geltende „Herkunftslandprinzip“, das dafür sorge, dass man sich nicht dem deutschen Jugendschutz beugen müsse. Dieses Rechtsprinzip besagt, dass für Webseitenbetreiber nur die Regeln gelten, die im Land gelten, in dem die Webseite betrieben wird. Laut Meinung der Richter müsse man hier jedoch eine Ausnahme machen. Schließlich wiegt der Schutz von Kindern und Jugendlichen weit mehr als das Herkunftslandprinzip. Wenn Minderjährige einen barrierelosen Zugang zu pornografischen Inhalten bekämen resultieren hieraus große Gefahren für die Kinder selbst und die gesamte Gesellschaft. Dementsprechend müssen die Betreiber dafür sorgen, dass nur volljährige Personen auf die Inhalte zugreifen können.

Ungleichgewicht in der Medienlandschaft

In Sachen Jugendschutz führte das Internet bislang ein Schattendasein. Auf Beschränkung frei zugänglicher Inhalte wurde nämlich kaum bis gar nicht geachtet. Anderes gilt für den Rest der Medienlandschaft. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Bereiche wie Film, Fernsehen und Videospiele müssen sich nämlich auch umfangreicher Kontrollmechanismen unterordnen. Hier achten Experten akribisch darauf, dass man minderjährigen auch wirklich nur die Inhalte zur Verfügung stellt, die ihrem Alter entsprechen. Diese teils unfaire Betrachtung von verschiedenen Medien beklagt auch der Chef der Landesanstalt für Medien NRW Tobias Schmid.

 „Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.“

Portalbetreiber fürchten Einbrechen der Nutzerzahlen

Sicherlich kann man den Betreibern der Webseiten mit pornografischem Inhalt nicht unterstellen, dass ihnen das Thema Jugendschutz gänzlich egal sei und sie nur auf den Profit aus dem Porno-Konsum von Kindern und Jugendlichen aus sind. Zwar würde ein Wegfall der minderjährigen Nutzer wahrscheinlich einige Einbußen bei den Einnahmen bedeuten, allzu schwerwiegend würde dies jedoch nicht sein. Die Betreiber befürchten vielmehr, dass mit der Einführung von Altersverifikation auch ein Großteil der volljährigen User wegfallen würde. Da es sich bei dem Konsum von Pornos noch immer um ein großes Tabuthema handelt, würden sich viele nicht trauen, persönliche Daten preiszugeben. Darum würde man im Rahmen von einer zuverlässigen Altersüberprüfung allerdings nicht herumkommen. Es bleibt also abzuwarten, ob man eine vermittelnde Lösung finden kann.

Ähnlicher Streit in Großbritannien

Wie wir erst kürzlich berichteten, findet derzeit auch in Großbritannien eine ähnliche Diskussion statt. Im Vereinigten Königreich fordern Jugendschützer, dass endlich eine zuverlässige Altersüberprüfung von Nutzern der Porno-Portale stattfindet. Hierbei werden auch Lösungen in den Raum geworfen, die dafür sorgen sollen, dass die Reichweite der Portal-Betreiber auch mit Altersverifikation nicht im bedeutsamen Maße wegbricht. So könne beispielsweise ein Drittanbieter für die Überprüfung der Volljährigkeit zuständig sein. Dieser wäre im Anschluss an die Verifikation dazu verpflichtet, die Personendaten wieder vollständig zu löschen. Auch der Einsatz von KI-Technik ist in Großbritannien im Gespräch. Mittlerweile gäbe es Möglichkeiten, die Volljährigkeit anhand der Stimme zu verifizieren. Auch, wenn diese Methode eine anonyme Altersüberprüfung ermöglichen würde, muss man deren Zuverlässigkeit wohl (noch) anzweifeln.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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