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10 Millionen Euro Bußgeld für Apple wegen irreführender Werbung

iPhone und iPod sind wasserdicht, das weiß jeder der eines von beiden hat. Apple macht damit natürlich auch Werbung. Bis zu 4 Meter tief ins Wasser und 30 Minuten lang soll das möglich sein. Doch das ist so nicht ganz richtig!

„Irreführende Werbung“

Apple wirbt zwar damit, dass das iPhone und der iPod wasserdicht sind, will allerdings keine Garantie dafür geben. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat sich dessen angenommen. Nachdem sich der Hersteller geweigert hat, für Schäden durch Flüssigkeiten aufzukommen bzw. dies in der Garantie zu ersetzten, haben sich die betroffenen Kunden beschwert. Die Beschwerden gingen bei der italie­nische Wettbewerbs­behörde „Autorità garante della concor­renza e del mercato“ (AGCM) ein, diese hat den Sachverhalt untersucht. Die Behörde beschuldigt den Konzern der „aggressiven Geschäfts­prak­tiken“ insbesondere im Hinblick darauf, dass die Geräte wasserdicht sind. Apple hat sich hier nicht präzise genug ausgedrückt und den Kunden erklärt, was das genau heißt.

Nach Apple sind die Geräte bis zu einer Tiefe von 4 Metern und bis zu 30 Minuten wasserdicht. Allerdings gibt es hier schon Unterschiede bei den jeweiligen Modell. Die italienische Behörde AGCM befand, dass die Werbebotschaft von Apple nicht die Bedingungen wiedergibt, unter welchen das so ist. Wasserdicht sind die Geräte nach den Untersuchungen wohl nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie stehendes und sauberes Gewässer. Dies wurde so nicht an die Kunden kommuniziert. Durch die Werbung des Konzerns gehen Kunden davon aus, dass wenn ihr Telefon ins Wasser fällt, dieses auch wasserdicht ist und wenn nicht, das Apple dafür aufkommt. Der Hersteller will aber genau diese Garantie nicht geben. Daher hat die Behörde nun ein Bußgeld gegen Apple wegen irreführender Werbung in Höhe von 10 Millionen  Euro  erhoben.

Haftungs­aus­schluss für Wasserschäden

Die Behörde hat bei ihren Untersuchungen auch den Haftungsausschluss in der Garantie von Apple kritisiert. In der Garantie heißt es, das Schäden durch Flüssigkeiten durch die Garantie nicht abgedeckt sind. Gerade dieser Punkt kommt in der Werbung von Apple nicht klar heraus. Ganz im Gegenteil, der Konzern weißt explizit auf die Wasserbeständigkeit seiner Geräte hin. Die Einschränkungen in der Garantie werden nicht erwähnt bzw. dem Kunden klar gemacht. Nun muss Apple nicht nur das Bußgeld zahlen, sondern soll dies auch eindeutig auf seiner Website klarstellen. Das Ganze gilt für Italien, in Deutschland läuft es bereits anders.

Einschränkung wird in Deutschland bereits offengelegt

Bei uns wird bereits auf der Website von Apple die Einschränkung der Garantie klargestellt. Hier heißt es: „Wasser- und andere Flüs­sig­keits­schäden am iPhone oder iPod sind nicht durch die Garantie abgedeckt“. Der Hersteller weißt dann wiederum auf die deutschen Verbraucherschutzgesetze hin, welche hier Rechte einräumen könnten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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