Autonomes Fahren auf Autobahnen soll schneller werden. PKWs und Nutzfahrzeuge mit einer international gültigen Zertifizierung für hochautomatisiertes Fahren, dürfen in Zukunft auf Autobahnen bis zu 130 km/h schnell unterwegs sein.
Autonomes Fahren mit 130 km/h und Spurwechsel
Fahrzeuge, die über einen Spurhalteassistenten verfügen und somit autonomes Fahren ermöglichen, dürfen künftig auf Autobahnen bis zu 130 km/h schnell fahren. Darauf hat sich die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) nun bei einer Tagung in Genf geeinigt.
Bislang waren autonome Fahrzeuge, wie beispielsweise Mercedes-Benz mit dem DRIVE PILOT, auf 60 km/h beschränkt. Das ändert sich künftig. Man folgt damit der Empfehlung einer UN-Arbeitsgruppe von vor rund einem Monat.
Die Neuordnung für das Automated Driving System (ADS) von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen sieht allerdings nicht nur eine höhere Geschwindigkeit auf Autobahnen vor, sondern erlaubt fortan auch autonome Spurwechsel und andere nicht näher spezifizierte Dispositionen. Ab Januar 2023 soll die neue UN-Regulation Nummer 157 in „allen Ländern, die sich dafür entscheiden sie anzuwenden“ in Kraft treten.
Sicherheit hat oberste Priorität
Die neue Gesetzesänderung folgt dabei den UN-Regularien für Automated Lane Keeping Systeme (ALKS) für sogenannte Stufe 3 Automatisierungen, die im Juni 2020 festgelegt wurde. Entsprechend können die Systeme nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden.
Einerseits müssen die Richtungen der Fahrbahnen klar physisch voneinander abgetrennt sein, auf denen Fußgänger und Fahrräder nicht zugelassen sind. Zudem müssen Fahrerinnen und Fahrer autonomer Automobile das ALKS-System jederzeit manuell ausschalten können, um selbst die Kontrolle zu übernehmen.
Zudem sieht die neue UN-Regulierung klare Voraussetzungen für entsprechende Autos vor, die von den Herstellern umgesetzt werden müssen. „Die neuen Funktionen müssen außerdem mit den strikten Vorgaben zur Cyber-Sicherheit und den Anforderungen an Software-Updates konform sein, die in den relevanten UN-Regularien verankert sind,“ heißt es seitens der UNECE.
In Deutschland ist das Mercedes-Benz Drive-Pilot-System das erste seiner Art, das ein UN-konformes autonomes Fahren erlaubt. Deutschland hat mit der Öffnung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für Level-3-Systeme im Jahr 2017 als erstes Land eine rechtliche Grundlage für die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Systeme geschaffen.