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Autonomes Fahren: In Großbritannien sollen Hersteller haften

Großbritannien möchte das autonome Fahren fördern. Bis 2025 sollen selbstfahrende Autos und Busse auf den britischen Straßen zur Normalität gehören. Hinsichtlich der Haftung im vollautomatischen Fahrmodus wurde nun ein wegweisender Entschluss gefällt: Die britische Regierung möchte Autohersteller für Unfälle haftbar machen.

Empfehlung von Rechtskommissionen

Mit dem nun vorgelegten Plan, der die Menschen hinter dem Steuer im vollautomatischen Modus aus der Haftung entlassen soll, folgt die britische Regierung Empfehlungen der Rechtskommission für England und Wales sowie der für Schottland. Beide hatten dafür argumentiert, dass es nicht sinnvoll sei, eine Person, die faktisch keinen Einfluss auf das Verhalten des Autos hat, für ebendieses verantwortlich zu machen. Bei Unfällen sollen stattdessen entweder der Hersteller des Autos oder die Institution, die es betreibt, haften.

Mit der Regelung möchte die britische Regierung die W eichen für den Ausbau des autonomen Fahrens stellen. Von diesem Ausbau wiederum verspricht sie sich mehr Verkehrssicherheit, mehr Teilhabemöglichkeiten am Individualverkehr, eine bessere Anbindung ländlicher Regionen sowie den massiven Ausbau von Arbeitsplätzen in der Branche. Geplant wird mit 38.000 neuen Arbeitsplätzen.

Mehr Teilhabemöglichkeiten am Individualverkehr

Die Teilhabemöglichkeiten am Individualverkehr dürften vor allem für all jene Menschen deutlich steigen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, eigenständig ein Fahrzeug zu steuern. Der Individualverkehr steht ihnen bisher nur über andere Personen, die sie fahren, offen. Mit dem autonomen Fahren würde es auch ihnen ermöglicht werden, sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen. Vor allem in ländlichen Regionen dürfte das sinnvoll sein, da dort vielfach kein allzu gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr, auf den als Alternative zurückgegriffen werden könnte, zur Verfügung steht. Angedacht sind dabei auch On-Demand-Fahrdienste, sodass keine allzu großen finanziellen Ressourcen für die Teilnahme am autonomen Fahren nötig sind.

Andere Regeln in Deutschland

In Deutschland sieht die Gesetzeslage bisher grundsätzlich anders aus. Hier ist das autonome Fahren unter Aufsicht in bestimmten Betriebsbereichen seit Mai 2021 erlaubt. Erst kürzlich wurde die erlaubte Maximalgeschwindigkeit für autonome Fahrzeuge auf 130 km/h angehoben. Für Unfälle wird jedoch in jedem Falle die hinter dem Steuer sitzende Person haftbar gemacht – auch im vollautomatischen Modus, in welchem sie selbst keinen Einfluss auf das Verhalten des Fahrzeugs nimmt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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