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BGH: Patentverletzung durch Microsoft bei Cloud-Technologie

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass Microsoft mit seiner Cloud-Technologie die Patente eines deutschen Unternehmens verletzt. Das Urteil dürfte nicht nur dem betreffenden Unternehmen einen Geldregen, sondern der gesamten Cloud-Branche grundlegende Fragen bescheren.

Das Verfahren

Das Verfahren, das am 7. Oktober mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs beendet wurde, markiert den Schlussstrich unter einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Patentpool Group und Microsoft. In Frage stand dabei, ob Microsoft mit seiner Cloud-Computing-Technologie gegen ein Patent der Patentpool Group verstößt. Das wurde vom BGH nun bejaht. Bei der patentierten Technologie handelt es sich nicht um ein konkretes Programm, sondern vielmehr um eine basale Grundlage, die Cloud-Angebote nutzen müssen, um zu funktionieren. Auch alle dynamischen Websites müssen auf die patentierte Form der sicheren Datenkommunikation und des serverseitigen Erstellens von Websites zurückgreifen. Damit ist bereits klar, dass die vom BGH nun bestätigte Patentverletzung weitreichende Konsequenzen haben dürfte: Nicht nur Microsoft, sondern auch zahlreiche weitere Unternehmen begehen demnach mit ihrer Praxis Patentverletzungen.

Die Vorgeschichte

Das klagende Unternehmen ist Teil der bereits erwähnten Patentpool Group, die Ende der 1990er-Jahre gegründet wurde. Ziel des Unternehmens ist die Entwicklung patentrechtlich schutzfähiger Ideen und ihre Nutzbarmachung für marktfähige Anwendungen. Hierzu finanziert die Gruppe nicht nur entsprechende Projekte, sondern übernimmt auch das operative Projektmanagement – sie ist also mehr als eine Venture-Capital-Geberin.

Die im jetzigen Verfahren infrage stehende Technologie wurde von der Patentpool Group und dem IT-Systemarchitektin Hardy Schloer entwickelt unter dem Projektnamen Project Tosca entwickelt und ab den 2000er-Jahren vermarktet. Das Patent wurde im Jahr 2000 sowohl in Deutschland als auch in UK beantragt. Erteilt wurde es sechs Jahre später.

Im Rahmen der Vermarktungsbemühungen wurden zahlreiche IT-Unternehmen, darunter auch Microsoft, kontaktiert. Diese Kontakte und die damit einhergehenden Präsentationen und Verhandlungen brachten eine teilweise Offenlegung der angebotenen Technologien – allesamt Basiskomponenten für dynamische Web-Anwendungen – mit sich. Microsoft kam hier also zu einem umfangreichen Wissen über Hintergrund, Funktionsweise und Möglichkeiten der offerierten Technologien; eine Zusammenarbeit wurde seitens des US-Unternehmens jedoch abgelehnt. In der Folge wurde weiter an eigenen monetarisierbaren Anwendungsmöglichkeiten gearbeitet.

Ende 2012 wurde dann für die breite Öffentlichkeit offensichtlich, welche Möglichkeiten die patentierten Basistechnologien mit sich bringen: Das Cloud-Computing trat seinen bis heute anhaltenden Siegeszug an. Microsoft stellte seine Azure-Plattform vor und ist seitdem ein wichtiger Akteur im Cloud-Markt. In diesem Markt wiederum werden 2021 voraussichtlich rund 445 Milliarden US-Dollar umgesetzt werden.

Geldregen für Patentpool

Die Patentpool Group bzw. die von ihr mitgetragenen Unternehmen, die Patente für die betreffenden Technologien halten, dürfen sich aller Wahrscheinlichkeit nach über einen Geldregen freuen – dessen ist sich Heiner Pollert, Gründer der Gruppe, sicher. Wie hoch die Zahlungen von Microsoft ausfallen werden, ist jedoch noch völlig unklar. Nach dem nun gesprochenen Urteil ist für die Patentpool Group indes der Weg frei, sich mit Forderungen an Microsoft zu richten. Der US-Konzern hat sich zu seinen Vorstellungen bisher noch nicht geäußert.

Pollert betonte, dass eine Einigung auch darin bestehen könne, Lizenzverträge abzuschließen, die die weitere Nutzung der patentierten Technologien regeln und für die bisherige unerlaubte Nutzung entschädigen. Ansprüche können dabei für die zurückliegenden zehn Jahre erhoben werden.

Offene Fragen

Neben der Frage nach den konkreten Auswirkungen für Microsoft und die Patentpool Group bleiben weitere, grundlegendere Fragen offen. So betrifft das nun gesprochene Urteil lange nicht nur Microsoft, sondern indirekt jedes Unternehmen, das Cloud-Dienste anbietet. Dazu zählen etwa auch Google und Amazon. Ob Patentpool auch gegen diese Unternehmen vorgehen und Ansprüche erheben wird, ist offen. Bereits angekündigt wurde jedoch, ein mögliches Vorgehen gegen Microsoft auch in UK prüfen zu wollen, da auch dort ein Patent für die fraglichen Technologien erteilt wurde.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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